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LfK-Medienpreis

Gründungsjahr: 1990, Ort der Verleihung: Stuttgart, Gesamtdotierung: 33.000 EUR

LfK-Medienpreis - Hörfunk
Fördermaßnahme: Hauptpreis, 5 Vergaben
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Landesweit, Baden-Württemberg
Datenbank-ID: 2180 / 658
Dotierung:
3.000 EUR
   
Verleihung: Termin: 05.05.2008
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Landesanstalt für Kommunikation
Dr. Angela Frank
Rotebühlstr. 121
70178 Stuttgart
TEL.: (0711) 669 91 24
a.frank [ät] lfk.de
www.lfk.de
Beschreibung
Mit dem "LFK-Medienpreis" werden Hörfunk- und Fernsehbeiträge in Baden-Württemberg prämiert, die sich neben ihrer journalistischen Qualität durch eine besondere Kreativität und Originalität sowie eine zielgruppengerechte Ansprache auszeichnen.
 
Der Medienpreis Hörfunk wird jeweils einmal in folgenden fünf Kategorien vergeben:
"Information", "Unterhaltung", "Werbung und Promotion", "Nichtkommerzielle Veranstalter" und "Volontäre/Hochschulen/Ausbildungseinrichtungen".
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen können feste und freie Mitarbeiter sowie Volontäre bei den in Baden-Württemberg lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunkveranstaltern, Produzenten von Hörfunksendungen für diese Veranstalter, Auszubildende in den Lernradios und Hochschulen sowie sonstigen Ausbildungseinrichtungen, die in Baden-Württemberg lizenzierten nichtkommerziellen Veranstalter.

Der eingesendete Beitrag muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums (siehe Ausschreibung) bei einem in Baden-Württemberg lizenzierten privaten Hörfunkveranstalter als Erstsendung über terrestrische Kapazitäten, analoges oder digitales Kabel, Satellit oder Internet-Streaming ausgestrahlt worden sein. Die Einstellung auf einer Homepage als abrufbarer Beitrag im Internet allein reicht nicht aus.


Für den Medienpreis können sich sowohl Einzelpersonen als auch Teams bewerben. Die Sendungsmacher bei den nichtkommerziellen Veranstaltern und die Volontäre bei den Veranstaltern können Beiträge in allen Kategorien einreichen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg

Spartenzuordnung
Medien/Publizistik > Pressewesen allgemein Hauptsparte 
Medien/Publizistik > Hörfunk Hauptsparte 
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