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Gemeinsamer „Kunstpreis Odenwald“

Gründungsjahr: 2007, Ort der Verleihung: Mosbach, Gesamtdotierung: 7.500 EUR

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Gemeinsamer „Kunstpreis Odenwald“ - 1. Preis
Fördermaßnahme: 1. Hauptpreis
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 4 Jahre
Reichweite: Regional
Datenbank-ID: 2097 / 1083
Dotierung:
4.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis (NOK)
Alexander Rantasa M.A.
Renzstr. 12
74821 Mosbach
TEL.: (06261) 84 11 02
FAX: (06261) 84 47 10
kreisarchiv [ät] neckar-odenwald-kreis.de
www.neckar-odenwald-kreis.de
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis (NOK)
Kultur und Kreisarchiv
Alexander Rantasa M.A.
Renzstr. 12
74821 Mosbach
TEL.: (06261) 84 11 02
FAX: (06261) 84 47 10
Alexander.Rantasa [ät] neckar-odenwald-kreis.de
www.neckar-odenwald-kreis.de
PREIS-WEBSEITE:  www.neckar-odenwald-kreis.de ...
Beschreibung
Der Kunstpreis wurde in der Sparte Malerei unter der Bezeichnung „Gemeinsamer Kunstpreis Odenwald“ mit den Untertiteln „Arthur-Grimm-Preis – Kunstpreis des Neckar-Odenwald-Kreises“ „Kunstpreis des Landkreises Miltenberg“ und „Kunstpreis des Odenwaldkreises“ ausgeschrieben. Fränkische, badische und hessische Künstlerinnen und Künstler, die in den drei Landkreisen leben oder arbeiten, konnten an der Ausschreibung teilnehmen.
 
Gemeinsamer Kunstpreis: Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Miltenberg und Odenwaldkreis

Dieser Preis ist gestaffelt:

Gemeinsamer „Kunstpreis Odenwald“ - 1. Preis
Gemeinsamer „Kunstpreis Odenwald“ - 2. Preis
Gemeinsamer „Kunstpreis Odenwald“ - 3. Preis

Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Einzureichen sind ein kurzer Lebenslauf, eine Darstellung des künstlerischen Wirkens sowie Aussagen über Technik und Entstehung des Werkes.

Teilnahmebedingungen:
Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die im Neckar-Odenwald-Kreis, im Odenwaldkreis oder im Landkreis Miltenberg wohnen oder dort wirken, ein Studium oder eine künstlerische Ausbildung absolviert haben oder einer dauerhaften künstlerischen Tätigkeit nachgehen.
Die eingereichten Werke dürfen nicht älter als drei Jahre sein und müssen eigenschöpferisch entstanden sein. Sie sollen den beteiligten Landkreisen für eine Ausstellung zur Verfügung stehen. Die Landkreise behalten sich die Auswahl der Werke für die Ausstellung vor. Bereits prämierte Werke sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Pro Person kann nur ein Werk (gerahmt) eingereicht werden. Die Arbeit muss hängefähig sein. Auf der Rückseite muss jeweils Name und Anschrift der Künstlerin/des Künstlers sowie der Titel des Bildes vermerkt sein. Darüber hinaus darf das einzelne Kunstwerk eine Größe von 2m x 1m nicht überschreiten.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Odenwaldkreis
Landkreis Mittenberg
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis (NOK)

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein Hauptsparte 
Bildende Kunst > Malerei ---------- 
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