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Sonderpreis Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Adolf-Grimme-Preises

Gründungsjahr: 1967, Ort der Verleihung: Düsseldorf/Marl

Sonderpreis Kultur im Kinder- und Jugendfernsehen
Fördermaßnahme: Hauptpreis
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 2 Jahre
Reichweite: National
Datenbank-ID: 1538 / 4939
Dotierung:
10.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Rahmenveranstaltung: der Verleihung des Adolf-Grimme-Preises
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Öffentl. Veranstaltung

Adolf-Grimme-Institut Gesellschaft für Bildung, Medien und Kultur mbH
Dr. Ulrich Spies
Elisabethstraße 5-11
45741 Marl
TEL.: (02365) 91 89 22
FAX: (02365) 91 89 89
spies [ät] grimme-institut.de
www.grimme-institut.de
Beschreibung
Der ehemalige "Fernsehpreis des Ministeriums für Bauen und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW im Rahmen des Adolf-Grimme-Preises" wird seit 2007 im jährlichen Wechsel entweder einer Sendung zugesprochen, die in besonderer Weise das Verständnis für Werke der Kultur - von der Literatur bis zur Architektur - weckt oder vertieft, oder aber einer Produktion, die zur kulturellen Bildung von Kindern beiträgt. Die ausgezeichnete Fernsehsendung wird aus den für den ADOLF-GRIMME-PREIS gemeldeten Wettbewerbsproduktionen ausgewählt.
 
Der neue, auf die Möglichkeiten des Kinderfernsehens ausgerichtete Sonderpreis wird erstmals beim 44. Adolf-Grimme-Preis verliehen. Danach werden die Erfahrungen mit dieser Variante ausgewertet, um eventuelle Schlussfolgerungen für die kommende Preispraxis zu ziehen.
Die Orientierung an der Kulturvermittlung soll im Vordergrund stehen, entsprechend der Ausrichtung des bisherigen Sonderpreises Kultur. Nach den jetzt geltenden Statuten kann eine Produktion ausgezeichnet werden, „welche aufgrund ihrer vorbildlichen ästhetischen, informativen, orientierenden und emotionalen Qualitäten zur spezifischen kulturellen Bildung von Kindern beiträgt; besonders gewürdigt werden könnten dabei Produktionen, welche die mediale Kompetenz und die Weiterentwicklung medialer Formen fördern“.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Nicht möglich 


Teilnahmebedingungen:
Voraussetzung für die Nominierung einer Sendung ist die maßgebliche Beteiligung eines deutschen Senders.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt


Finanzierung
Träger/Stifter:
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Spartenzuordnung
Medien/Publizistik > Fernsehen Hauptsparte 
Allgemein/Spartenübergreifend > Kulturvermittlung ---------- 
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