Filmförderung und Drehbuchpreis des Landes Baden-Württemberg
Gründungsjahr: 1995, Ort der Verleihung: Stuttgart                
                
 
                    
                            
             	                
                
			  Ziel ist die Entwicklung, Pflege und Stärkung der Filmkultur und der Filmproduktion in Baden-Württemberg. 
Der Drehbuch-Preis wird einmal  jährlich für abendfüllende Spielfilmprojekte mit Bezug zu Baden-Württemberg bzw. zum Südwesten Deutschlands vergeben.
 
Ziel ist die Entwicklung, Pflege und Stärkung der Filmkultur und der Filmproduktion in Baden-Württemberg. 
Der Drehbuch-Preis wird einmal  jährlich für abendfüllende Spielfilmprojekte mit Bezug zu Baden-Württemberg bzw. zum Südwesten Deutschlands vergeben.			  
              
    
         
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Voraussetzung für die Förderung ist, neben der kulturellen Qualität eines Projekts, ein wirtschaftliches Interesse in Baden-Württemberg an dem Projekt oder ein Bezug zu Baden-Württemberg.
Gefördert werden: 
- die Herstellung von Drehbüchern (max. 50.000 DM);
- produktionsvorbereitende Maßnahmen (max. 150.000 DM);
- die Herstellung von Kinofilmen, Fernseh- und Videoproduktionen (bei Herstellungskosten über 1 Mio. DM 30% des Budgets, max. 2 Mill. DM; bei Herstellungskosten bis zu 1 Mill. 70% des Budgets)
- Verleih und Vertrieb (bis 40 % der Kosten, max. 250.000 DM)
- Abspiel (Förderung von kommunalen und gewerblichen Kinos).
Teilnahmebedingungen des Preises: Entweder der Autor ist in Baden-Württemberg ansässig oder der Stoff spielt eindeutig in Baden-Württemberg. Die eventuelle Verfilmung darf nicht vor Sommer 99 sein (d.h. nicht älter als jeweils ein halbes Jahr).