Deutsche Internationale Grafik-Triennale Frechen
Gründungsjahr: 1970, Ort der Verleihung: Frechen
Fördermaßnahme: |
Förderpreis, 3 Vergaben |
Zielgruppe: |
Professionelle, Nachwuchs |
Altersbeschränkung: |
40 Jahre |
Vergabe: |
alle 3 Jahre |
Reichweite: |
International |
Datenbank-ID: |
847 / 1214 |
Dotierung: | 5.000 EUR |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung Der 1. Preis ist mit 2500 €, der 2. Preis mit 1500 € und der 3. Preis mit 1000 € dotiert.
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Kunstverein zu Frechen
Kolpingplatz 1
50226 Frechen
TEL.: (02234) 169 67
FAX: (02234) 20 07 75
info [ät] kunstverein-frechen.de
www.kunstverein-frechen.de
Kunstverein zu Frechen
Vorstandsvorsitzender Helmut Kesberg
Postfach: 1507
50226 Frechen
TEL.: (02234) 169 67
Die Internationale Grafik-Triennale entstand aus einer Ausstellung grafischer Arbeiten im Jahre 1970. Die Institution wurde in Fachkreisen weltweit bekannt und ist die einzige Grafik-Triennale unter Beteiligung auch nicht-europäischer Künstler (insbesondere aus der 3. Welt). Aus organisatorischen Gründen wurde sie ab 1980 auf den dreijährigen Turnus umgestellt.
Dieser Preis ist gestaffelt:
Deutsche Internationale Grafik-Triennale Frechen - 1. HauptpreisDeutsche Internationale Grafik-Triennale Frechen
Bewerbung: Möglich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch,englisch
Bewerbungsunterlagen:
Jeder Künstler/jede Künstlerin kann Fotos/Ausdrucke von bis zu 4 Arbeiten einreichen, die mit dem Namen des Künstlers/der Künstlerin, sowie Titel, Jahr, Technik und den Maßen der Arbeiten versehen sein müssen.
Teilnahmebedingungen:
Die eingereichten Arbeiten müssen der Druckgrafik zuzuordnen sein, wobei neue grafische Techniken wie Computerdruck ebenso akzeptiert werden wie die traditionellen Drucktechniken Holzschnitt, Linolschnitt, Siebdruck, Radierung etc. Die jeweilige Technik muss als Mittel inhaltlicher und formaler Ausdruckskraft überzeugen und darf nicht als reine Reproduktionstechnik verstanden werden. Dreidimensionale Arbeiten und Unikate sind - sofern sie dem Bereich der Druckgrafik zuzuordnen sind - ebenfalls zugelassen. Ausschlaggebend ist die innovative, künstlerische Qualität.
Der/die Teilnehmer/-innen ermöglichen dem Verein, in seinem/ihrem Namen die für den Verkauf freigegebenen Grafiken zu verkaufen. Beim Verkauf werden vom angegebenen Verkaufspreis für den Verein 30 % Provision einbehalten.