Rolf-Dieter-Brinkmann Stipendium - Förderstipendium der Stadt Köln
Gründungsjahr: 1971, Ort der Verleihung: Köln, Gesamtdotierung: 12.000 EUR
Zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und der freien künstlerischen Entfaltung junger Schriftsteller:innen vergibt die Stadt Köln das Rolf-Dieter-Brinkmann Stipendium für Literatur.
Das Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium ist nach dem Schriftsteller Rolf Dieter Brinkmann benannt. Dieser lebte und wirkte von 1962 bis 1975 in Köln und London. Der radikale literarische Erneuerer orientierte sich in seiner Prosa an der Ästhetik des „nouveau roman“.
Brinkmann machte die amerikanische Underground-Lyrik in Deutschland bekannt und wurde in den 60er Jahren selbst der führende Underground-Lyriker Deutschlands.
Stipendiatin des Vorjahres ist die Autorin Justine Bauer.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
28.02.2023 |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Zusammen mit dem unterschriebenen Bewerbungsbogen sind -bevorzugt digital- aussagekräftige Arbeitsproben einzureichen. Diese Unterlagen keine Originale müssen mit dem Namen der Bewerber:in versehen sein und sollten einen Einblick in das literarische Schaffen der letzten drei bis vier Jahre ermöglichen.
Als Arbeitsproben können max. zwei Manuskripte jeweils max. 30 Seiten oder max. zwei Bücher eingereicht werden. Die Manuskripte können auch als PDF-Datei wird bevorzugt vorgelegt werden. Alle Dateien sind auf einem USB-Stick einzureichen und folgendermaßen zu beschriften: Name, Vorname – Titel bzw. Dokumentenname Bewerbungsbogen, Lebenslauf, Werkverzeichnis etc..
Sofern Sie ausschließlich analoge Arbeitsproben vorlegen, müssen zwingend jeweils vier Exemplare eingereicht werden, ansonsten wird die Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Weblinks zu Arbeitsreferenzen können wir nur begrenzt berücksichtigen. Links zu Youtube und Vimeo sind möglich, insofern Sie uns die nötigen Passwörter mit übermitteln.
Teilnahmebedingungen:
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2023
Zugelassen zum Bewerbungsverfahren sind professionell arbeitende Künstler:innen, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten und im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre werden, Jahrgang 1988 und jünger. Als Nachweis des Wohnorts ist eine Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung notwendig. Es wird erwartet, dass der/die Preisträger:in während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln nimmt. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten das städtische Gastatelier zur Verfügung.