BDA-Preis Schleswig-Holstein
Gründungsjahr: 1969, Ort der Verleihung: Kiel                
                
 
                    
                            
             	                  
              	
			  Der BDA-Preis Schleswig-Holstein wird mit dem Ziel vergeben, in diesem Sinne vorbildliche Bauten im Lande Schleswig-Holstein auszuzeichnen. Er kann ein Bauwerk, eine Gebäudegruppe oder eine städtebauliche Anlage auszeichnen, gleichgültig ob es sich um Neubauten, Umbauten oder Sanierungen handelt. Neben dem Architekten trägt der Bauherr als Person, Körperschaft oder Gremium im hohen Maße Mitverantwortung gegenüber der menschlichen Gesellschaft. 
Der BDA-Preis wird daher an Bauherren und Architekten gemeinsam für beispielgebende, besondere baukünstlerische Leistungen verliehen. Er ist seiner ideellen Intention nach nicht dotiert.
 
Die lobende Erwähnung wird Arbeiten zugesprochen, die bei der Entscheidung in die engere Auswahl genommen wurden.			  
              
    
         
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Die Auszeichnung ist für alle privaten und öffentlichen Bauten im Lande Schleswig-Holstein möglich. Der Wohnsitz des betreffenden Bauherrn oder Architekten ist nicht entscheidend. Die zur Beurteilung eingereichten Arbeiten müssen zum Zeitpunkt der Jurierung fertiggestellt und nicht älter als vier Jahre sein.
Die ausgewählten Arbeiten werden in einer Dokumentation publiziert, für die eine zusätzliche Schutzgebühr erhoben wird.
Für die genauen Ausführungsbestimmungen sind jeweils die Wettbewerbsunterlagen anzufordern.