Frauenförderpreis der Stadt Nürnberg
Gründungsjahr: 1989, Ort der Verleihung: Nürnberg                
                
 
                    
                            
             	                
                
			
                
                
                  
                      | Fördermaßnahme: | Hauptpreis | 
                  
                  	| Zielgruppe: | Frauen | 
                  
                  	| Altersbeschränkung: | keine | 
                  
                  	| Vergabe: | alle 2 Jahre | 
                  
                  	| Reichweite: | Lokal | 
                  
                  	| Datenbank-ID: | 653 / 201 | 
                  
                   
					
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                  	| Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. Rahmenveranstaltung: im März des Verleihungsjahres
 Weitere Aufwendungen:  Öffentl. Veranstaltung
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					Kulturreferat der Stadt Nürnberg
					Sonja Fischer
Hauptmarkt 18
90403 Nürnberg
TEL.: (0911) 231 34 52
                   							
FAX: (0911) 23 47 57                          						    

							sonja.fischer [ät] stadt.nuernberg.de
						                             
						                        
						Stadt Nürnberg
                        							Bürgermeisterin Helene Jungkunz
							
							Rathausplatz 2
90317 Nürnberg
							TEL.: 
                                                        
						
                        
                         
		   	 
          
			  Mit der Stiftung des Nürnberger Frauenpreis will die Stadt Nürnberg Leistungen von Frauen und Frauengruppen auszeichnen, die sich mit ihren eigenen Anliegen, der Situation der Frau und ihren Lebensbedingungen sowie mit ihrer Geschichte auseinandersetzen und neue Denkmuster und Handlungsformen aufzeigen.			  
              
    
         
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Es können Frauen, Frauengruppen und juristische Personen ausgezeichnet werden. Die wiederholte Verleihung des Frauenförderpreises oder eines Anerkennungspreises an die gleiche Preisträgerin ist erst nach fünf bzw. drei Jahren zulässig.