Förderpreis für junge Nachwuchskünstler der Stadt Delmenhorst
Gründungsjahr: 1989, Ort der Verleihung: Delmenhorst                
                
 
                                
			
                
                
                  
                      | Fördermaßnahme: | Stipendium | 
                  
                  	| Zielgruppe: | Professionelle, Nachwuchs | 
                  
                  	| Altersbeschränkung: | 35 Jahre | 
                  
                  	| Vergabe: | jährlich | 
                  
                  	| Reichweite: | Regional | 
                  
                  	| Datenbank-ID: | 607 / 2256 | 
                  
                   
					
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                  	| Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen:  Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung, Kostenerstattung
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					KulturBüro der Stadt Delmenhorst
					Birgit Lohstroh
Am Wollelager 21
27749 Delmenhorst
TEL.: (04221) 99 24 64
                   							
FAX: (04221) 99 29 80                          						    

							kultur-buero [ät] delmenhorst.de
						 
						    
 www.kultur-buero.kulturserver.de
							www.kultur-buero.kulturserver.de					
							                            
						                        
						Kulturamt der Stadt Delmenhorst
                        							Karin Ludwig
							
							Am Wollelager 21
27749 Delmenhorst
							TEL.: (04221) 99 11 41
                            							FAX: (04221) 99 24 70
                                                      
						
                        
                         
		   	 
          
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Förderungswürdig sind in Delmenhorst oder in der Region lebende und arbeitende junge Künstler. Sie sollten durch Auszeichnungen und Kunstpreise ihre besondere künstlerische Begabung unter Beweis gestellt haben, weiterhin in den ersten drei Jahren nach Abschluss ihres Hochschulstudiums und am Anfang ihrer künstlerischen Laufbahn stehen. 
Bewerber ohne Hochschulstudium müssen verdeutlichen, dass künstlerisches Schaffen wesentlicher Bestandteil ihres Lebens während der letzten Jahre war. Die Förderung von Freizeit- und Hobbykünstlern ist somit nicht möglich.
Künstler, die die Altersgrenze von 35 Jahren überschritten haben, müssen durch eine detaillierte Lebensbeschreibung glaubhaft machen, dass die Förderungsrichtlinien auf sie anwendbar sind.