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Kulturpreise.de : Kulturpreis der Stadt Rheine
 

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Kulturpreis der Stadt Rheine

Gründungsjahr: 1979, Ort der Verleihung: Rheine, Gesamtdotierung: 2.500 EUR

Fördermaßnahme: Ehrenpreis
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs, Amateure, Studierende
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich, Aussetzung ist möglich
Reichweite: Lokal
Datenbank-ID: 1073 / 326
Dotierung:
2.500 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Öffentl. Veranstaltung

Stadt Rheine, Fachbereich Bildung, Kultur und Sport
Kulturservice
Klaus Dykstra
Mathiasstr. 37
48427 Rheine
TEL.: (05971) 93 9-353
FAX: 05971/939-643
info [ät] rheine-kultur.de
www.rheine.de
Stadt Rheine, Fachbereich Bildung, Kultur und Sport
Kulturservic
Klaus Dykstra
Mathiasstr. 37
48427 Rheine
TEL.: (05971) 93 93 53
FAX: (05971) 93 96 43
info [ät] rheine-kultur.de
www.rheine.de
PREIS-WEBSEITE:  www.rheine.de ...
Beschreibung
Richtlinien für die Verleihung
des Kulturpreises der Stadt Rheine

INHALTSVERZEICHNIS


1 Zielsetzung

2 Kriterien

3 Preisträger

4 Ausschreibung

5 Vorschläge und Bewerbungen

6 Preisgericht

7 Preisverleihung


Der Rat der Stadt Rheine hat im Bewusstsein der Verpflichtung, die die Stadt Rheine als kultureller Mittelpunkt des nordwestlichen Münsterlandes hat, im Jahre 1979 beschlossen, einen Kulturpreis zu verleihen. Der Preis wird mit 2.500,00 € dotiert.


1 Zielsetzung

Mit der Verleihung des Kulturpreises sollen besondere künstlerische und kul-turelle Leistungen gefördert, anerkannt oder gewürdigt werden.


2 Kriterien

2.1 Der Kulturpreis wird für kulturelle Leistungen in den Bereichen Literatur, Theater, bildende Künste und Musik verliehen. Der Kulturpreis bezieht den Bereich der Brauchtums- und Heimatpflege mit ein, solange hierfür nicht ein eigener Preis verliehen wird.

2.2 Die Preisträger oder ihre Werke sollen einen Bezug zu Rheine haben. Gegens-tand der Auszeichnung können sowohl einzelne künstlerische Leistungen als auch das gesamte Werk sein.

2.3 Der Preis wird nicht verliehen für künstlerische oder kulturelle Maßnahmen, die aufgrund eines Vertrages mit der Stadt Rheine oder gesetzlicher Vorgaben durchgeführt wurden.

2.4 Die Verleihung des Kulturpreises kann ausgesetzt werden, wenn nach Maßga-be der Richtlinien in den eingegangenen Vorschlägen keine geeigneten Be-werber bzw. Bewerberinnen enthalten sind. Darüber entscheidet das Preisge-richt in einfacher Stimmenmehrheit.


3 Preisträger

3.1 Die Preisträger oder ihre Werke sollen einen Bezug zu Rheine haben. Der Preis kann mit Ausnahme des unter 3.2 genannten Personenkreises an Einzel-personen oder Gruppen verliehen werden.


3.2 An folgende Personen oder Gruppen kann der Kulturpreis nicht verliehen werden:

– Firmen, bei denen der Inhalt der Bewerbung zum Produkt oder Leistungs-angebot gehört.

3.3 Der Preis kann auf mehrere Preisträger oder Preisträgerinnen aufgeteilt wer-den.

3.4 Die erneute Auszeichnung eines Preisträgers oder einer Preisträgerin für eine andere kulturelle Leistung ist möglich.


4 Ausschreibung

Die Ausschreibung mit Angabe der Bewerbungsfrist erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung in der Rheiner Presse.


5 Vorschläge und Bewerbungen

5.1 Vorschläge bzw. Bewerbungen können von jeder Person bei der Stadtverwal-tung Rheine eingereicht werden.

5.2 Damit sich das Preisgericht ein angemessenes Bild über die potentiellen Preis¬träger bzw. Preisträgerinnen machen kann, sind den Vorschlägen bzw. Bewer-bungen folgende Unterlagen beizufügen:

– Vorschlags- bzw. Bewerbungsschreiben mit Namensnennung und Anschrift

– Lebenslauf oder vergleichbare vereinsgeschichtliche Darstellung

– Dokumentation über die bisherigen künstlerischen oder kulturellen Leistun-gen. Soweit der Vorschlag bzw. die Bewerbung sich auf eine Einzelleistung bezieht, ist zusätzlich eine Dokumentation über diese Leistung beizufügen.

Diese Unterlagen sollen einen Umfang von 15 Seiten überschreiten.

5.3 Alle eingegangenen Vorschläge werden beim für die Bearbeitung kultureller Angelegenheit zuständigen Fachamt gesammelt und den Mitgliedern des Preisgerichtes zur Kenntnis gegeben. Das Fachamt beruft die Mitglieder auf Anweisung des Vorsitzenden zu ihren Sitzungen zusammen.


6 Preisgericht

Das Preisgericht besteht aus:

– dem Bürgermeister als Vorsitzender
– 6 Mitgliedern des Kulturausschusses, die aus seiner Mitte gewählt werden
– dem Kulturdezernenten
– 3 vom Kulturausschuss zu benennende fachkundige Persönlichkeiten
– dem Leiter des für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Fachamtes mit beratender Stimme

6.2 Für jedes Mitglied des Preisgerichtes ist ein persönlicher Vertreter zu bestel-len.

6.3 Das Preisgericht ernennt aus seiner Mitte einen Schriftführer, der über die Sit-zungen eine Niederschrift anfertigt.

6.4 Das Preisgericht entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit bei Anwesenheit von mindestens 6 Mitgliedern. Im Fall der Aufteilung des Preises ist die Höhe des auf jeden Preisträgers bzw. jeder Preisträgerin anfallenden Anteils geson-dert vom Preisgericht festzulegen.

6.5 Die Sitzungen des Preisgerichtes sind nichtöffentlich.


7 Preisverleihung

7.1 Der Kulturpreis der Stadt Rheine wird in Form einer Urkunde und eines Werkkostenzuschusses in Höhe von 2.500,00 € durch den Bürgermeister der Stadt Rheine verliehen.

7.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 
Richtlinien für die Verleihung
des Kulturpreises der Stadt Rheine

INHALTSVERZEICHNIS


1 Zielsetzung

2 Kriterien

3 Preisträger

4 Ausschreibung

5 Vorschläge und Bewerbungen

6 Preisgericht

7 Preisverleihung


Der Rat der Stadt Rheine hat im Bewusstsein der Verpflichtung, die die Stadt Rheine als kultureller Mittelpunkt des nordwestlichen Münsterlandes hat, im Jahre 1979 beschlossen, einen Kulturpreis zu verleihen. Der Preis wird mit 2.500,00 € dotiert.


1 Zielsetzung

Mit der Verleihung des Kulturpreises sollen besondere künstlerische und kul-turelle Leistungen gefördert, anerkannt oder gewürdigt werden.


2 Kriterien

2.1 Der Kulturpreis wird für kulturelle Leistungen in den Bereichen Literatur, Theater, bildende Künste und Musik verliehen. Der Kulturpreis bezieht den Bereich der Brauchtums- und Heimatpflege mit ein, solange hierfür nicht ein eigener Preis verliehen wird.

2.2 Die Preisträger oder ihre Werke sollen einen Bezug zu Rheine haben. Gegens-tand der Auszeichnung können sowohl einzelne künstlerische Leistungen als auch das gesamte Werk sein.

2.3 Der Preis wird nicht verliehen für künstlerische oder kulturelle Maßnahmen, die aufgrund eines Vertrages mit der Stadt Rheine oder gesetzlicher Vorgaben durchgeführt wurden.

2.4 Die Verleihung des Kulturpreises kann ausgesetzt werden, wenn nach Maßga-be der Richtlinien in den eingegangenen Vorschlägen keine geeigneten Be-werber bzw. Bewerberinnen enthalten sind. Darüber entscheidet das Preisge-richt in einfacher Stimmenmehrheit.


3 Preisträger

3.1 Die Preisträger oder ihre Werke sollen einen Bezug zu Rheine haben. Der Preis kann mit Ausnahme des unter 3.2 genannten Personenkreises an Einzel-personen oder Gruppen verliehen werden.


3.2 An folgende Personen oder Gruppen kann der Kulturpreis nicht verliehen werden:

– Firmen, bei denen der Inhalt der Bewerbung zum Produkt oder Leistungs-angebot gehört.

3.3 Der Preis kann auf mehrere Preisträger oder Preisträgerinnen aufgeteilt wer-den.

3.4 Die erneute Auszeichnung eines Preisträgers oder einer Preisträgerin für eine andere kulturelle Leistung ist möglich.


4 Ausschreibung

Die Ausschreibung mit Angabe der Bewerbungsfrist erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung in der Rheiner Presse.


5 Vorschläge und Bewerbungen

5.1 Vorschläge bzw. Bewerbungen können von jeder Person bei der Stadtverwal-tung Rheine eingereicht werden.

5.2 Damit sich das Preisgericht ein angemessenes Bild über die potentiellen Preis¬träger bzw. Preisträgerinnen machen kann, sind den Vorschlägen bzw. Bewer-bungen folgende Unterlagen beizufügen:

– Vorschlags- bzw. Bewerbungsschreiben mit Namensnennung und Anschrift

– Lebenslauf oder vergleichbare vereinsgeschichtliche Darstellung

– Dokumentation über die bisherigen künstlerischen oder kulturellen Leistun-gen. Soweit der Vorschlag bzw. die Bewerbung sich auf eine Einzelleistung bezieht, ist zusätzlich eine Dokumentation über diese Leistung beizufügen.

Diese Unterlagen sollen einen Umfang von 15 Seiten überschreiten.

5.3 Alle eingegangenen Vorschläge werden beim für die Bearbeitung kultureller Angelegenheit zuständigen Fachamt gesammelt und den Mitgliedern des Preisgerichtes zur Kenntnis gegeben. Das Fachamt beruft die Mitglieder auf Anweisung des Vorsitzenden zu ihren Sitzungen zusammen.


6 Preisgericht

Das Preisgericht besteht aus:

– dem Bürgermeister als Vorsitzender
– 6 Mitgliedern des Kulturausschusses, die aus seiner Mitte gewählt werden
– dem Kulturdezernenten
– 3 vom Kulturausschuss zu benennende fachkundige Persönlichkeiten
– dem Leiter des für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Fachamtes mit beratender Stimme

6.2 Für jedes Mitglied des Preisgerichtes ist ein persönlicher Vertreter zu bestel-len.

6.3 Das Preisgericht ernennt aus seiner Mitte einen Schriftführer, der über die Sit-zungen eine Niederschrift anfertigt.

6.4 Das Preisgericht entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit bei Anwesenheit von mindestens 6 Mitgliedern. Im Fall der Aufteilung des Preises ist die Höhe des auf jeden Preisträgers bzw. jeder Preisträgerin anfallenden Anteils geson-dert vom Preisgericht festzulegen.

6.5 Die Sitzungen des Preisgerichtes sind nichtöffentlich.


7 Preisverleihung

7.1 Der Kulturpreis der Stadt Rheine wird in Form einer Urkunde und eines Werkkostenzuschusses in Höhe von 2.500,00 € durch den Bürgermeister der Stadt Rheine verliehen.

7.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Die Preisträger oder ihre Werke sollen einen Bezug zu Rheine haben. Die Ausschreibung mit Angabe der Bewerbungsfrist erfolgt durch die Bekanntmachung in der Rheiner Presse. Vorschläge bzw. Bewerbungen können von jeder Person bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Bürgermeister (Vorsitzender), Kulturdezernent und sechs Mitglieder des Kulturausschusses, drei vom Kulturausschuß zu benennende fachkundige Personen, Leiter des für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Fachamtes mit beratender Stimme.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Rat der Stadt Stadt Rheine

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > ohne Spartenschwerpunkt Hauptsparte 
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
Weitere (u.a. Politische Kultur) > Soziokultur/Sonstige allgemein ---------- 
Weitere (u.a. Politische Kultur) > Heimat- und Volkskunde (bzw. -forschung) ---------- 
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