Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege
Gründungsjahr: 1994, Ort der Verleihung: i.d.R. in der jeweiligen Landeshauptstadt, Gesamtdotierung: 30.000 EUR
                
                 
                    
                            
             	                  
              	
					Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege - undotierte Ehrung für Handwerker 
                
 
                                
                
			  Der von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks gestiftete Preis wird jährlich in zwei Bundesländern an private Eigentümer verliehen, die bei der Bewahrung ihres Denkmals in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Handwerk Herausragendes geleistet haben.
Die an den Restaurierungsmaßnahmen beteiligten Handwerksbetriebe werden mit Ehrenurkunden ausgezeichnet, für die privaten Denkmaleigentümer ist der Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege pro Bundesland mit 15.000 Euro dotiert. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im März, die Preisverleihung am Ende des Jahres.
Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Handwerkskammern hoffen, mit dieser Aktion die Handwerker zu motivieren, sich verstärkt in den Fortbildungszentren für Handwerk in der Denkmalpflege zu qualifizieren.			  
              
    
         
			
				Bewerbung: Möglich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			In der Regel Mai/Juni d. J. | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Der Preis wird jährlich in zwei Bundesländern ausgelobt, so dass alle Bundesländer in gleichmäßigen Abständen berücksichtigt werden. Die Geldpreise werden ausschließlich an private Bauherren verliehen. Voraussetzung ist, dass an einem denkmalwürdigen Objekt in den vergangenen fünf Jahren beispielhafte Sanierungsarbeiten abgeschlossen wurden, zu deren Ausführung Handwerksbetriebe beauftragt worden sind.
Vorschlagsberechtigt sind Handwerksbetriebe, Architekten und die amtliche Denkmalpflege aus dem jeweiligen Bundesland, auch private Bauherren aus den beteiligten Bundesländern können sich bewerben.
Ideelle Preise - Urkunden im Regelfall vom Ministerpräsidenten des Landes und dem ZDH-Präsidenten unterzeichnet - können getrennt nach Sparten an Handwerksbetriebe der jeweiligen Bundesländer für hervorragende Leistungen in der Baudenkmalpflege verliehen werden.