Balmoral- und Landes-Stipendien (RLP)
Gründungsjahr: 1995, Ort der Verleihung: Bad Ems                
                
 
                    
                            
             	                  
              	
			  Das Künstlerhaus Schloss Balmoral ist Schnittstelle zur Vergabe der Stipendien für Bildende Kunst von und nach Rheinland-Pfalz. Neben den eigenen Stipendien werden auch die des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz betreut. Für die verschiedenen Stipendien gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Internationale Stipendien für das Künstlerhaus Schloss Balmoral  
Für Bildende Künstlerinnen und Künstler: 
- Drei 4-monatige Anwesenheitsstipendien
- Drei 8-monatige Anwesenheitsstipendien 
Seit 2013 werden die Stipendien jeweils für eine künstlerische Gattung oder ein Thema ausgeschrieben, die/das zu Beginn des Bewerbungszeitraumes Anfang März eines jeden Jahres bekannt gegeben wird. Dieses bundesweit einmalige Angebot soll den inhaltlich künstlerischen Austausch unter den anwesenden Künstlerinnen und Künstlern intensivieren. Daraus erwächst zudem eine Intensivierung des fachspezifischen Austausches mit externen Künstlerinnen und Künstlern, Referentinnen und Referenten, Dozentinnen und Dozenten, Kuratorinnen und Kuratoren usw.
Für Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler:
- Ein 8-monatiges Anwesenheitsstipendium für eine Kuratorin oder einen Kurator
Stipendien für Bildende Künstlerinnen und Künstler 
mit Bezug zu Rheinland-Pfalz:
- zwei ortsunabhängige Projektstipendien
- zwei Paris-Stipendien an der Cité Internationale des Arts
- ein Südkorea-Stipendium,  MMCA Residency Goyang
- ein Stipendium für Burgund-Franche-Comté, Saline royale Arc-et-Senans
- ein Stipendium für das Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf 
Künstlerische Auflagen bestehen für diese Stipendien nicht. 
Als Bezug zu Rheinland-Pfalz gilt (und/oder): Wer hier geboren ist, hier Bildende Kunst mit Abschluss studiert hat, hier wohnt oder hier als Künstlerin/Künstler arbeitet (ausgenommen Stipendienaufenthalte in RLP).			  
              
          
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			jährlich März - April | 
Bewerbungssprache:deutsch,englisch            				
Bewerbungsunterlagen:
			Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben der Bewerbung beiliegen. Weitere Informationen unter: www.balmoral.de/stipendien            
Teilnahmebedingungen:
Um die Balmoral-Anwesenheitsstipendien können sich nationale und internationale Bildende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbeschränkung bewerben. 
Seit 2013 werden die Stipendien jeweils für eine künstlerische Gattung oder ein Thema ausgeschrieben, die/das zu Beginn des Bewerbungszeitraumes Anfang März eines jeden Jahres bekannt gegeben wird. Dieses bundesweit einmalige Angebot soll den inhaltlich künstlerischen Austausch unter den anwesenden Künstlerinnen und Künstlern intensivieren. Daraus erwächst zudem eine Intensivierung des fachspezifischen Austausches mit externen Künstlerinnen und Künstlern, Referentinnen und Referenten, Dozentinnen und Dozenten, Kuratorinnen und Kuratoren usw.
Bewerberinnen und Bewerber für die Anwesenheitsstipendien müssen ein abgeschlossenes Kunststudium M.F.A. oder vergleichbar sowie eine daran anschließende dreijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidaktinnen und Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich.
 
Sprachkenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt.