Frankreich-Stipendien für bildende Künstler
Gründungsjahr: 1976, Ort der Verleihung: Bad Honnef                
                
 
                    
                            
             	                
                
			
                
                
                  
                      | Fördermaßnahme: | Stipendium | 
                  
                  	| Zielgruppe: | Professionelle, Nachwuchs | 
                  
                  	| Altersbeschränkung: | keine | 
                  
                  	| Vergabe: | jährlich | 
                  
                  	| Reichweite: | Bilaterale Beziehungen | 
                  
                  	| Datenbank-ID: | 649 / 2261 | 
                  
                   
					
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                  	| Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen:  Öffentl. Veranstaltung, Symposium, Kostenerstattung
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			  Gefördert werden soll der Austausch und die Zusammenarbeit deutscher und französischer junger Künstler/innen. 
Siehe auch die STIPENDIEN FÜR JOURNALISTEN DES DFJW			  
              
          
			
				Bewerbung: Möglich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch,englisch, französisch            
Teilnahmebedingungen:
Die Bewerber müssen praktizierende bildende Künstler/-innen sein. Studierende sind ausgeschlossen. Teilnahme am Wettbewerb laut Ausschreibung (aufgrund eingesandter Bewerbungsunterlagen, aus denen die bisherige und geplante Arbeit ersichtlich ist). Dabei werden bei gleicher künstlerischer Qualität Bewerber/-innen bevorzugt, die ein Projekt vorschlagen, das nur im anderen Land oder dort unter besonders günstigen Bedingungen verwirklicht werden kann. Die Bewerber sollten über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen oder sich verpflichten, an einem Intensiv-Sprachkurs teilzunehmen. Das Stipendium sollte möglichst jeweils vor Ende Juli eines Jahres angetreten werden. Bewerbungen können bis jeweils zum 15. 12. des Vorjahres eingereicht werden (Bewerbungsschluss). Die gleichen Bedingungen gelten umgekehrt auch für junge französische Künstler/-innen, die im Austauschverfahren nach Deutschland eingeladen werden. Die Wahl des Aufenthaltsortes ist den Stipendiaten freigestellt.