Nachwuchsförderung der Kunststiftung NRW im Bereich Bildende Kunst
Gründungsjahr: , Ort der Verleihung: Düsseldorf                
                
 
                    
                            
             	                  
              	
					Nachwuchsförderung der Kunststiftung NRW im Bereich Bildende Kunst - Arbeitsstipendien Ausland 
                
 
                                
                
			  Die Kunststiftung NRW hat unter anderem die Aufgabe, den besonders begabten künstlerischen Nachwuchs zu fördern. Im Rahmen dieses Satzungsauftrages schreibt der Vorstand der Stiftung
Jahresstipendien für nordrheinwestfälische Künstlerinnen und Künstler aus.
Vgl. auch den NAM JUNE PAIK AWARD, den ÜBERSETZERPREIS und die PROJEKTFÖRDERMAßNAHMEN der Kunststiftung sowie die Nachwuchsfördermaßnahmen im Bereich MEDIENKUNST, MUSIK, LITERATUR und TANZ/CHOREOGRAFIE sowie die Stipendien im KÜNSTLERDORF SCHÖPPINGEN auf SCHLOSS RINGENBERG und dem ÜBERSETZERKOLLEGIUM STRAELEN.
 
In der Regel soll das Stipendium mit einem konkreten Projekt verbunden sein.			  
              
          
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in einem engen Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen stehen (Geburtsland und/oder dauernder Aufenthalt).
Die Bewerberinnen und Bewerber können insgesamt (nicht gleichzeitig) drei Anträge bei der Stiftung einreichen. Diese Begrenzung gilt unabhängig von vorangegangenen Juryentscheidungen.
Bewerbungsfristen: 1. bis 31. März jeden Jahres,  1. bis 30. September jeden Jahres. Näheres zu den Bewerbungsmodalitäten siehe: www.kunststiftungnrw.de/pdf/Merkblatt_BK.doc.pdf