Oberschwäbischer Kunstpreis
Gründungsjahr: 1951 bzw. 1976, Ort der Verleihung: Biberach                
                
 
                    
                            
             	                
                
			
                
                
                  
                      | Fördermaßnahme: | Hauptpreis | 
                  
                  	| Zielgruppe: | keine Angabe | 
                  
                  	| Altersbeschränkung: | keine | 
                  
                  	| Vergabe: | alle 2 Jahre | 
                  
                  	| Reichweite: | Regional | 
                  
                  	| Datenbank-ID: | 1328 / 1884 | 
                  
                   
					
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                  	| Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung
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						Landratsamt Biberach, Kreiskultur- und Archivamt
                        							Dr. Kurt Diemer
							
							Rollinstr. 9
88396 Biberach
							TEL.: (07351) 522 04
                            							FAX: (07531) 524 05
                                                      
						
                        
                         
		   	 
          
			  Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke erneuerte 1976 den 1951 von den Landkreisen Biberach, Ravensburg, Saulgau und Wangen im Allgäu gestifteten und 1962 letztmals verliehenen "Oberschwäbischen Kunstpreis". Er wird im zweijährigen Wechsel als Anerkennungspreis oder Förderpreis vergeben. Der Preis dient dazu, "die Bürger auf die Künstler hinzuweisen und den Künstlern zu zeigen, dass das Gemeinwesen auf sie sieht".			  
              
    
         
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Maler, Grafiker und Bildhauer, die im Verbandsgebiet der OEW (Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodensee-Kreis, Freudenstadt, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Sigmaringen und Zollernalbkreis) einschließlich des Stadtkreises Ulm geboren bzw. seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen ansässig sind. Bereits prämierte Arbeiten sind von der Teilnahme ausgeschlossen, ebenso Arbeiten, die älter als zwei Jahre sind.