Charlotte-Prinz-Stipendien
Gründungsjahr: 1992/1993, Ort der Verleihung: Darmstadt                
                
 
                    
                            
             	                
                
			
                
                
                  
                      | Fördermaßnahme: | Stipendium | 
                  
                  	| Zielgruppe: | Nachwuchs | 
                  
                  	| Altersbeschränkung: | 30 Jahre | 
                  
                  	| Vergabe: | alle 2 Jahre | 
                  
                  	| Reichweite: | Regional | 
                  
                  	| Datenbank-ID: | 2144 / 2447 | 
                  
                  |  Dotierung: | 26.400 EUR | 
 
					
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                  	| Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen:  Öffentl. Veranstaltung
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					Magistrat der Stadt Darmstadt
Kulturamt
					Cornelia Artinger
Frankfurter Str. 71
64293 Darmstadt
TEL.: (06151) 13 33 41
                   							
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							Cornelia.Artinger [ät] darmstadt.de
						 
						    
 www.darmstadt.de
							www.darmstadt.de					
							                            
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www.mathildenhoehe.eu ...                         
                                                
						Magistrat der Stadt Darmstadt, Kulturamt
                        							Monika Schuhmacher
							
							Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
							TEL.: (06151) 13 33 41
                            							FAX: (06151) 13 33 98
                                                      
						
                        
                         
		   	 
          
			  Die Stipendien dienen der Förderung der Nachwuchskünstler in Hessen nach dem Willen der verstorbenen Malerin Charlotte Prinz. Die Stipendien sollen  jungen Künstlern/innen helfen, sich künstlerisch weiterzuentwickeln,  ihre persönlichen gestalterischen und geistigen Anlagen zu festigen sowie den Übergang in die Berufspraxis zu finden. Die Stipendiaten wohnen kostenfrei im "Darmstädter Atelierhaus", dem ehemaligen Wohn- und Ateliergebäude Charlotte Prinz. Die Nebenkosten sind allerdings von den Stipendiaten selbst zu tragen.			  
              
          
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich Absolventen hessischer Kunstakademien und Fachhochschulen, die das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Ein Studium an einer Kunstakademie und Fachhochschule, die unmittelbar an Hessen angrenzt, so z. B. Mainz, wird ebenfalls akzeptiert. Voraussetzung ist in jedem Falle, dass sich der Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt der Bewerberin oder des Bewerbers in Hessen befindet.