Ankäufe für die Bundeskunstsammlung
Gründungsjahr: 1971, Ort der Verleihung: Berlin, Gesamtdotierung: 485.000 EUR
                
                 
                    
                            
             	                
                
			
                
                
                  
                      | Fördermaßnahme: | Werkankauf | 
                  
                  	| Zielgruppe: | Professionelle | 
                  
                  	| Altersbeschränkung: | keine | 
                  
                  	| Vergabe: | jährlich | 
                  
                  	| Reichweite: | National | 
                  
                  	| Datenbank-ID: | 20172 / 20334 | 
                  
                   
					
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                  	| Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. | 
         
              
              
			
			
 
                     
                     
                    
					Der/Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Pressestelle
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
TEL.: 0228 99 681 13658
                   							
FAX: 0228 99 681 513658                          						    

							walter.braune [ät] bkm.bund.de
						 
						    
 www.kulturstaatsministerin.de
							www.kulturstaatsministerin.de					
							                            
												PREIS-WEBSEITE: 
                        
www.kunstsammlung-bund.de ...                         
                                                 
		   	 
          Beschreibung 
          
			  Durch regelmäßige Empfehlungen einer Ankaufskommission des Bundes soll die Bundeskunstsammlung fortentwickelt werden.  Es sollen Kunstwerke angekauft werden, die repräsentativ für die aktuelle deutsche zeitgenössische Kunst sind. Die Sammlung ist ein geschätzter Leihgeber für viele Institutionen. Neben der Dokumentation des Spektrums künstlerischen Schaffens sollen durch die Ankäufe auch in Deutschland lebende zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler gefördert werden.
 
Initiiert wurde die Bundeskunstsammlung vom damaligen Bundeskanzler Willy Brandt. Er nahm damit eine Idee des Vorsitzenden des Deutschen Künstlerbundes, Georg Meistermann, auf. 
Die Sammlung wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dezentral verwaltet, d.h. die Werke werden an öffentliche Institutionen, Ministerien, Botschaften, das Bundeskanzleramt, aber auch an zahlreiche Museen in Deutschland ausgeliehen. Für die Öffentlichkeit ist die Sammlung vor allem in Ausstellungen zugänglich.
Im Jahre 2019 umfasst die Sammlung des Bundes rund 1.700 Werke. Erworben wurden mit wenigen Ausnahmen Arbeiten, die nach 1949 entstanden. Vertreten sind alle Gattungen der bildenden Kunst von der Grafik bis zur Rauminstallation, von der Fotografie bis zur Videoarbeit.			  
              
    
         Bewerbung / Teilnahmebedingungen
         
			
				Bewerbung: Nicht möglich 
 
           
		  
         Wer wählt aus?
         
            Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Zusammensetzung:
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Ankaufskommission der Bundeskunstsammlung werden vom BKM für 5 Jahre berufen. Sie besuchen die großen Kunstmessen in Europa (vor allem die Art Basel, die Art Cologne, Frieze London und die FIAC in Paris) und sprechen dann ihre Kaufempfehlungen aus.
Mitglieder:
2012: Dr. Susanne Gaensheimer, Dr. Anette Hüsch, Svenja Gräfin von Reichenbach, Prof. Dr. Stephan Berg, Dr. Hans-Jörg Clement, Dr. Matthias Mühling 		  
         Geförderte/Geehrte
          Finanzierung
			
            Träger/Stifter:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
			
          
                    Spartenzuordnung
            
         	
         | Bildende Kunst > zeitgenössische Kunst | Hauptsparte |  | 
| Bildende Kunst > Bildhauerei/Skulptur | ---------- |  | 
| Bildende Kunst > Environment/Installation | ---------- |  | 
| Bildende Kunst > künstlerische Grafik | ---------- |  | 
| Bildende Kunst > Malerei | ---------- |  | 
| Bildende Kunst > Video-/Medienkunst | ---------- |  | 
| Design/Gestaltung > Fotografie allgemein | ---------- |  |