Projektförderung der Kunststiftung NRW
Gründungsjahr: , Ort der Verleihung:
Die Kunststiftung NRW fördert unter anderem herausragende, darunter spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte. Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung für Nordrhein-Westfalen.
Die Projektförderung kann in den Bereichen Bildende Kunst, Medienkunst, Musik, Theater, Tanz und Literatur vergeben werden. Die Projekte sollten zumindest regionale Ausstrahlung bzw. national oder internationale Bedeutung haben.
Jährlich finden zwei Sitzungen des Vorstandes zur Entscheidungsfindung statt: im August für das darauffolgende Jahr, im Januar für das begonnene Jahr (Restmittel).
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Teilnahmebedingungen:
Die Stiftung bittet ausdrücklich darum, Förderanträge nur auf dem Postweg einzusenden. Per E-Mail eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Junge Bildende Künstler bis zu einem Alter von einschließlich 40 Jahren können sich ausschließlich im Rahmen des Programms NACHWUCHSFÖRDERUNG bewerben, ein Antrag im Rahmen des Programms "Projektförderung" ist nicht zulässig.
Einzusenden ist ein formloser Förderantrag mit einer Projektbeschreibung, einer künstlerischen Vita/Biographie, Informationen über den Antragsteller und Veranstalter, einem Kostenplan, einem Finanzierungsplan sowie weiteren Materialien wie Kataloge, Videos, CDs, Leseproben, Expertenvoten, Programme,
Tourpläne etc.
Antragsfristen für die Einreichung der Unterlagen:
Für die Augustsitzung: 30. Juni
Für die Januarsitzung: 30. November