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Kulturpreise.de : Stipendien der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
 

Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 191 von 205  | Darstellende Kunst allgemein

Stipendien der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Gründungsjahr: 1993, Ort der Verleihung: Dresden

Stipendien der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen - Arbeitsstipendien
Fördermaßnahme: Arbeitsstipendium
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Landesweit, Sachsen
Datenbank-ID: 1909 / 2410
Dotierung:
1.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Johannes Schiel
Karl-Liebknecht-Str. 56
01109 Dresden
TEL.: (0351) 884 80 16
FAX: (0351) 88 48 24
Johannes.Schiel [ät] kss.smwk.sachsen.de
www.kulturstiftung.sachsen.de
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Stiftungsdirektor
Ralph Lindner
Karl-Liebknecht-Str. 56
01109 Dresden
TEL.: (0351) 884 80-0
FAX: (0351) 884 80-16
kulturstiftung [ät] kss.smwk.sachsen.de
www.kulturstiftung.sachsen.de
PREIS-WEBSEITE:  www.kulturstiftung.sachsen.de ...
Beschreibung
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert Vorhaben im Bereich der Musik, der Literatur, des Films, der darstellenden und bildenden Künste und ihrer Einrichtungen sowie der kulturellen Breitenarbeit freier Träger mit dem Ziel, bestehende Strukturen zu erhalten und neue Strukturen zu ermöglichen. Gefördert wird auch der kulturelle Austausch sowie der künstlerische Nachwuchs. In begründeten Ausnahmefällen können auch Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung von Kulturwerten und -einrichtungen gefördert werden.
Stipendium
Dauer der Förderung: 3, 6 oder 12 Monate
Monatlicher Betrag: 1.100 EUR
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Antragsformular der Kulturstiftung

Teilnahmebedingungen:
Stipendien können freiberuflich tätige Künstler erhalten, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Voraussetzung für die Vergabe des Stipendiums ist es, dass für den Förderzeitraum von anderen Institutionen keine analoge Förderung gewährt wird. Stipendien müssen bis zum 1. Juli des Vorjahres beantragt werden.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen


Finanzierung
Träger/Stifter:
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein ---------- 
Film > Film allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
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