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Kulturpreise.de : Filmförderung des Bundes - Drehbuchförderung für programmfüllende Kinderfilme
 

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Filmförderung des Bundes - Drehbuchförderung für programmfüllende Kinderfilme

Gründungsjahr: 1992, Ort der Verleihung:

Fördermaßnahme: Förderpreis
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: halbjährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 2709 / 3818
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Filmreferat K 35
Marian Tobsing
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin
TEL.: 030 18681 43116
FAX: 030 18681 5 43116
marian.tobsing [ät] bkm.bund.de
www.kulturstaatsministerin.de
Beschreibung
Die kulturelle Kinderfilmförderung der BKM will Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Deutschland künstlerisch anspruchsvolle, professionell gestaltete Kinderfilme entstehen. Unterstützt werden sollen Drehbücher von Filmen, die den Kindern Erkenntnisse über ihre eigene Welt vermitteln, auf ihre Träume und Sehnsüchte eingehen und dennoch das kindliche Bedürfnis nach Spaß, Abenteuer und Märchen erfüllen.

Diese Förderung wird seit 2005 gemeinsam mit dem KURATORIUM JUNGER DEUTSCHER FILM vergeben.

 
Für hervorragende Drehbuchentwürfe können zur Entwicklung von Drehbüchern mit künstlerischem Rang für programmfüllende Kinderfilme Förderungen bis zu 30.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 50.000 Euro, vergeben werden.

Die Drehbuchförderung enthält eine Grundförderung bis zu 15.000 Euro, mit der ein Entwurf des Drehbuches erstellt wird. Daran schließt sich eine Fortentwicklungsförderung bis zu 15.000 Euro an, die in besonderen Fällen bis zu 35.000 Euro betragen kann. Die Fortentwicklungsförderung wird nur dann gewährt, wenn der Autor glaubhaft macht, dass ein Filmhersteller ernsthaft die Verfilmung des Drehbuches beabsichtigt und bereit ist.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.

Bewerbungsunterlagen:
Für die Einreichung der Anträge gibt es jeweils einen Termin im Februar und im September.

Teilnahmebedingungen:
Grundlage der Förderentscheidung sind das Treatment oder Exposé, eine Dialogszene und die Filmografie der Autorin oder des Autors. Antragsberechtigt ist die Autorin beziehungsweise der Autor.

Eine Drehbuchförderung Grund- und Fortentwicklungsförderung wird nur gewährt, wenn der Autor im Zuge der Projektrealisierung mit dem Drama Department zusammen arbeitet. Die Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem Drama Department ergeben sich aus dem Merkblatt. Das Merkblatt des Drama Department gibt es online unter: www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/Medienpolitik/Filmfoerderung/Foerderbereiche/DrehbuchfoerderungKinderundJugendfilme/MerkblattDramaDepartment/merkblatt-drama-department.html

Die Antragstellung, Auswahl und das Förderungsverfahren erfolgen entsprechend der Förderrichtlinie des Kuratoriums junger deutscher Film.

Antrag zum Download, sowie weiter Infos unter:
www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/Medienpolitik/Filmfoerderung/Foerderbereiche/DrehbuchfoerderungKinderundJugendfilme/Aktuell/aktuell.html

Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien finden sich unter der entsprechenden Ziffer in: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2001__2005/2005/11/__Anlagen/die-neuen-filmfoerderungsrichtlinien861945,propertypublicationFile.pdf
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Kuratorium junger deutscher Film
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Spartenzuordnung
Film > Kinder- und Jugendfilm Hauptsparte 
Film > Drehbuch ---------- 
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