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Kulturpreise.de : Filmförderung nach dem Filmförderungsgesetz
 

Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 238 von 750  | Film

Filmförderung nach dem Filmförderungsgesetz

Gründungsjahr: 1968, Ort der Verleihung: Berlin

Filmförderung nach dem Filmförderungsgesetz - Kurzfilme - Referenzfilmförderung
Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 573 / 5498
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Filmförderungsanstalt (FFA) Abtlg. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Große Präsidentenstraße 9
10787 Berlin
TEL.: (030) 27 57 70
FAX: (030) 27 57 71 11
presse [ät] ffa.de
www.ffa.de
Beschreibung
Die FFA hat unter anderem die Aufgaben, Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft durchzuführen, die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland zu unterstützen, die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des deutschen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern sowie auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder hinzuwirken.
 
Die FFA gewährt dem Hersteller eines Filmes mit einer Vorführdauer von höchstens 15 Minuten sowie eines nicht programmfüllenden Kinderfilmes Förderungshilfen als Zuschuss, wenn der Film eine FSK-Freigabe erhalten hat und ihm ein Prädikat der Filmbewertungsstelle Wiesbaden zuerkannt worden ist oder er innerhalb von zwei Jahren nach der Freigabe mit einem Festivalpreis ausgezeichnet worden ist.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Gefördert werden Filme mit höchstens 15 Minuten Vorführdauer, nicht programmfüllende Kinder und Jugendfilme.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen

Zusammensetzung:
Referenzförderung: Vorstand der FFA entsprechend den Bestimmungen des Filmförderungsgesetzes und den vorhandenen Mitteln.
Projektförderung: Über die Anträge entscheidet eine aus neun Mitgliedern bestehende Vergabekommission.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Filmförderungsanstalt (FFA)

Spartenzuordnung
Film > Film allgemein Hauptsparte 
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