Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern
Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Wismar                
                
 
                    
                            
             	                  
              	
					Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern - Projektförderung für Verleih-, Vertriebs- Abspielförderung 
                
 
                                
                
			  Die Kulturelle Filmförderung M-V entscheidet über die Vergabe von Filmfördermitteln des Landes auf der Grundlage der "Vereinbarung über die Richtlinien zur Filmförderung im Land Mecklenburg-Vorpommern".			  
              
    
         
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Die Einreichtermine für die Bereiche Produktionsförderung, Stoff- und Projektentwicklung sind der 5. September und der 5. Februar jeden Jahres.
Gefördert werden vorrangig Filmprojekte, die der Förderung nach kultureller Eigenständigkeit und Unverwechselbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Rechnung tragen. Die detaillierten Bedingungen sind bei der genannten Kontaktadresse anzufordern.