Prädikate der Filmbewertungsstelle
Gründungsjahr: 1951, Ort der Verleihung: Wiesbaden                
                
 
                    
                            
             	                  
              	
			  Ziel ist die Förderung des guten Films in der Filmlandschaft. Bis zu 18 mal pro Jahr tagen Begutachtungsausschüsse und vergeben die Prädikate wertvoll und besonders wertvoll'. Diese Prädikate haben - je nach den Vergnügungssteuer-Gesetzen der einzelnen Bundesländer - für ein Kino-Programm steuersenkende oder die Vergnügungssteuer ganz ausschaltende Wirkung. Außerdem haben die Prädikate im Rahmen des Filmförderungsgesetzes eine Bedeutung: Prädikatisierte bundesdeutsche Spielfilme und Kinderfilme erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Referenzförderung, und mit dem Prädikat besonders wertvoll ausgezeichnete Kurzfilme erhalten 10 Referenzpunkte.			  
              
    
         
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			Begutachtungsantrag erforderlich | 
Bewerbungssprache:deutsch, englisch            				
Bewerbungsunterlagen:
			Antrag auf Begutachtung: http://www.fbw-filmbewertung.com/anmelde_formulare            
Teilnahmebedingungen:
Die Filme müssen zur Begutachtung eingereicht werden. Dabei werden Gebühren erhoben (0,82 € je Meter, für Kinderfilme, Dokumentarfilme, Filmhochschulen, Länder geförderte und vom KJDF geförderte Filme reduziert sich die Gebühr auf 0,75 € pro Meter). Gegen die Nichterteilung eines bzw. die Erteilung des Prädikats wertvoll durch den Bewertungsausschuss kann Widerspruch eingelegt werden, über den dann der Hauptausschuss der FBW entscheidet.