Filmförderung des Bundes - Produktionsförderung für Kurzfilme
Gründungsjahr: 1968, Ort der Verleihung: , Gesamtdotierung: 500 EUR
                
                 
                    
                            
             	                  
              	
					Filmförderung des Bundes - Produktionsförderung für hervorragende Kurzfilmvorhaben 
                
 
                                
                
			  Die Produktion von Kurzfilmen wird mit dem Ziel gefördert, den künstlerischen Rang des deutschen Kurzfilms zu erhöhen.
Für junge Filmemacher wird mit der Förderung ein Beitrag zur finanziellen Unabhängigkeit ihres Schaffens geleistet, der es ihnen ermöglicht - losgelöst von wirtschaftlichen Zwängen und standortpolitischen Erwägungen - innovative Eigenständigkeit zu praktizieren. 
Vgl.  - neben zahlreichen anderen Filmfördermaßnahmen des BKM - besonders im Bereich Kurzfilm auch den DEUTSCHEN KURZFILMPREIS.
 
Gefördert werden Kurzfilme mit einer Vorführdauer von bis zu 30 Minuten, die für die öffentliche Vorführung in Filmtheatern bestimmt und geeignet sind. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 30.000 Euro.			  
              
    
         
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			jeweils Mitte Januar | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Hersteller