Kulturelle Filmförderung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Dresden                
                
 
                    
                            
             	                  
              	
					Kulturelle Filmförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen 
                
 
                                
                
			  Die Produktion von Dokumentar- und Kurzfilmen, die Drehbuchentwicklung und die Vorführung nationaler und internationaler Filmkunst wird  von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gefördert.			  
              
    
         
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			1. März (für Projekte, die i. d. 2. Hälfte d. Jahres stattfinden); Stipendien: 1. Juli (für das Folgejahr); Projekte: 1. September (für die 1. Hälfte  | 
Bewerbungssprache:deutsch            				
Bewerbungsunterlagen:
			In 8facher Ausfertigung sind einzureichen: umfangreiche Drehbücher (< 10 S.)
In einfacher Ausfertigung: Antragsformular, Projektbeschreibung, Kalkulation, Finanzierungsplan, Bio-Filmographie, Urheberrechtserklärung, Stab und Besetzung.            
Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Produzenten und Regisseure. Ein Länderbezug zu Sachsen muss gegeben sein.