Droste-Preis und Literaturförderpreis der Stadt Meersburg
Gründungsjahr: 1956, Ort der Verleihung: Meersburg, Gesamtdotierung: 10.000 EUR
                
                 
                    
                            
             	                  
              	
					Literaturförderpreis der Stadt Meersburg 
                
 
                                
                
			
                
                
                  
                      | Fördermaßnahme: | Förderpreis | 
                  
                  	| Zielgruppe: | Nachwuchs, Schriftstellerinnen | 
                  
                  	| Altersbeschränkung: | keine | 
                  
                  	| Vergabe: | alle 3 Jahre | 
                  
                  	| Reichweite: | Sprachraum deutsch | 
                  
                  	| Datenbank-ID: | 1272 / 7834 | 
                  
                  |  Dotierung: | 4.000 EUR | 
 
					
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                  	| Verleihung: | Termin:  Wochenende im Mai nahe des Todestags von Annette von Droste-Hülshoff Rahmenveranstaltung: der Meersburger Droste-Literaturtage
 Weitere Aufwendungen:  Öffentl. Veranstaltung
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					Stadt Meersburg
Kulturamt
Vorburggasse 13
88709 Meersburg
TEL.: (07532) 44 02 60
                   							
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          Beschreibung 
          
			  Die Stadt Meersburg verleiht den Droste-Preis an eine zeitgenössische Autorin und möchte auf diese Weise an Annette von Droste-Hülshoff und ihr Werk erinnern. Ausgezeichnet wird eine lebende deutschsprachige Schriftstellerin, die in der Regel den Preis für ihr Gesamtwerk zugesprochen bekommt. Gleichzeitig mit dem Droste-Preis vergibt die Stadt Meersburg einen Literaturförderpreis, welcher junge Autorinnen in ihrem literarischen Schaffen unterstützen und zum Weiterschreiben ermutigen soll.
 
Während der Droste-Preis in der Regel für das Gesamtwerk verliehen wird, sollen mit dem Literaturförderpreis der Stadt ganz bewusst jüngere Schriftstellerinnen ausgezeichnet werden, die erst angefangen haben, literarische Arbeiten zu veröffentlichen.			  
              
    
         Bewerbung / Teilnahmebedingungen
         
			
				Bewerbung: Nicht möglich 
 
           
		  
         Wer wählt aus?
         
            Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt
Zusammensetzung:
Drei Mitglieder der siebenköpfigen Jury werden auf Vorschlag des Internationalen Bodensee-Clubs (IBC) berufen. Dabei sollen Personen vorgeschlagen werden, die in den drei Bodensee-Anrainerstaaten (Deutschland, Österreich, Schweiz) beheimatet sind. Ein weiteres Mitglied der Jury wird von der Droste-Gesellschaft, Münster, vorgeschlagen. Drei Mitglieder der Jury werden auf Vorschlag des Bürgermeisters der Stadt Meersburg berufen, wobei eine Person Mitglied der Stadtverwaltung Meersburg sein soll.		  
         Geförderte/Geehrte
          Finanzierung
			
            Träger/Stifter:
Annette von Droste-Hülshoff-Gesellschaft e.V.
Bodensee-Club e.V.
Stadt Meersburg
			
          
                    Spartenzuordnung
            
         	
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