Karl-Holzamer-Stipendium
Gründungsjahr: 1977, Ort der Verleihung: Mainz                
                
 
                    
                            
             	                
                
			
                
                
                  
                      | Fördermaßnahme: | Stipendium | 
                  
                  	| Zielgruppe: | ZDF-Mitarbeiter und Mitarbeiterkinder | 
                  
                  	| Altersbeschränkung: | keine | 
                  
                  	| Vergabe: | jährlich | 
                  
                  	| Reichweite: | National | 
                  
                  	| Datenbank-ID: | 959 / 1645 | 
                  
                   
					
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                  	| Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. | 
         
              
              
			
			
 
                     
                     
                    
					Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
Justitiariat
					Wieland Bosman
55100 Mainz
TEL.: 
                   						    
							dr.bosman [ät] t-online.de
						 
						    
 www.zdf.de
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						ZDF, Justitiariat
                        							Dr. Wieland Bosman
							
							
55100 Mainz
							TEL.: (06131) 70 54 52
                                                        
						
                        
                         
		   	 
          
			  Mit dem Karl-Holzamer-Stipendium sollen wissenschaftliche, künstlerische oder fachliche Ausbildungsgänge gefördert werden, die einen Bezug zum Rundfunk haben. Das Stipendium wurde aus Anlass des Ausscheidens des Gründungs-Intendanten des ZDF Karl Holzamer  nach 15-jähriger Amtszeit zur Verfügung gestellt.			  
              
          
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Der Stipendiat soll ein Mitarbeiter oder das Kind eines ZDF-Mitarbeiters sein (einschließlich der pensionierten und verstorbenen Mitarbeiter), im ersten Fall soll er nicht älter als 35 Jahre, im zweiten nicht älter als 27 Jahre sein.