Marler Medienpreis Menschenrechte
Gründungsjahr: 2001, Ort der Verleihung: Marl                
                
 
                    
                            
             	                  
              	
			  Mit dem ideellen Preis werden Beiträge ausgezeichnet, die im besonderen Maße dem Thema Menschenrechte gerecht werden. Dabei kann es z.B. um eine aufrüttelnde Nachricht, eine nachhaltige Dokumentation oder die gelungene Umsetzung des Themas in eine fiktive Handlung gehen, aber auch die überzeugende darstellerische Leistung, ein außergewöhnliches Interview oder ein bemerkenswerter Kommentar zählen dazu.
Der "Marler Fernsehpreis Menschenrechte" wurde zunächst in den folgenden Sparten vergeben:
1. Magazin/Nachrichten (a. Inland / b. Ausland)
2. Dokumentation (a. Inland / b. Ausland) 
3. Fernsehfilm (a. Deutsche Produktion und Koproduktion / b. Internationale Produktion). 
Zusätzlich kann ein besonderer Ehrenpreis vergeben werden.
Seit 2012 ist der Preis um den Bereich HÖRFUNK erweitert und entsprechend auch der Name geändert worden.			  
              
    
         
			
				Bewerbung: Möglich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:k.A.            
Teilnahmebedingungen:
Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts und private Sender können mit Produktionen am Marler Medienpreis für Menschenrechte teilnehmen. Außerdem können die Mitglieder von amnesty international Beiträge nominieren.