Förderung von Berliner Konzert- und Oratorienchören
Gründungsjahr: , Ort der Verleihung: Berlin                
                
 
                    
                            
             	                  
              	
					Förderung von Berliner Konzert- und Oratorienchören - Institutionelle Förderung, Basisförderung und Einzelprojektförderung 
                
 
                                
                
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:k.A.            				
Bewerbungsunterlagen:
			Anträge sind in 7-facher Ausfertigung einzureichen.            
Teilnahmebedingungen:
Laienchöre sind antragsberechtigt, wenn sie: 
- in den letzten 3 Kalenderjahren vor Antragstellung unter professioneller Leitung
- jeweils mindestens 2 anspruchsvolle chorsinfonische Konzerte auf hohem Niveau
- in den großen Konzertsälen Berlins
- unter regem Zuhörerinteresse dargeboten haben und
- in dem Kalenderjahr, für das sie die Förderung beantragen, mindestens 4 Konzerte in eigener Regie durchführen