Märkisches Stipendium für Musik
Gründungsjahr: 1977, Ort der Verleihung: wird jedes Jahr bekannt gegeben, Gesamtdotierung: 12.000 EUR
                
                 
                    
                            
             	                
                
			
                
                
                  
                      | Fördermaßnahme: | Stipendium | 
                  
                  	| Zielgruppe: | Nachwuchs | 
                  
                  	| Altersbeschränkung: | keine | 
                  
                  	| Vergabe: | jährlich | 
                  
                  	| Reichweite: | National | 
                  
                  	| Datenbank-ID: | 1237 / 2303 | 
                  
                  |  Dotierung: | 12.000 EUR | 
 
					
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                  	| Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung
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					Märkische Kulturkonferenz e.V.
Geschäftsstelle
					Christa Reinbothe
Bismarckstr. 15
58762 Altena
TEL.: (02352) 966 70 46
                   							
FAX: (02352) 966 71 66                          						    

							c.reinbothe [ät] maerkischer-kreis.de
						 
						    
 www.maerkischer-kreis.de/Kultur - MKK
							www.maerkischer-kreis.de/Kultur - MKK					
							                            
						                        
						Märkische Kulturkonferenz e.V. MKK (Kulturamt des Märkischen Kreises), Geschäftsstelle
                        							Geschäftsführer Günter Gierke
							
							Bismarckstr. 15
58762 Altena
							TEL.: (02352) 966 70 40 oder 44
                            							FAX: (02352) 966 71 66
                                                      
						
                        
                         
		   	 
          
			  Die Märkische Kulturkonferenz e.V. (MKK) vergibt, wenn die Finanzierung gesichert ist, für jedes Kalenderjahr das Märkische Stipendium für Musik. Jedes Jahr ein anderes Instrument, Gesang o.ä. Die Bewerber stellen sich bei einem Konzert dem Publikum und der Jury.
Die feierliche Vergabe ist jedes Jahr im November.			  
              
          
			
				Bewerbung: Nicht möglich 
 Teilnahmebedingungen:
Teilnahmebedingungen:
Die Rektoren der deutschen Musikhochschulen können einen Bewerber als geeignet benennen. Zum Zeitpunkt der Empfehlung muß dieser noch an der Hochschule immatrikuliert sein. Hat die Hochschule neben dem Hauptsitz noch weitere Institute in anderen Städten, so können die Leiter dieser Institute ebenfalls je einen Bewerber melden.