Jugend-Kultur-Preis des Landes Sachsen-Anhalt
Gründungsjahr: 1996, Ort der Verleihung: Magdeburg, Gesamtdotierung: 8.000 EUR
                
                 
                    
                            
             	                
                
			
                
                
                  
                      | Fördermaßnahme: | Förderpreis | 
                  
                  	| Zielgruppe: | Nachwuchs, Studierende | 
                  
                  	| Altersbeschränkung: | keine | 
                  
                  	| Vergabe: | jährlich | 
                  
                  	| Reichweite: | Landesweit, Sachsen-Anhalt | 
                  
                  	| Datenbank-ID: | 20068 / 20107 | 
                  
                  |  Dotierung: | 8.000 EUR | 
 
					
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                  	| Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Öffentl. Veranstaltung
 Vorgesehen sind folgende Dotierungen:
- ein erster Preis:	3000 Euro,
- ein zweiter Preis:	2000 Euro,
- ein dritter Preis:	1500 Euro,
- zwei Förderpreise: je  500 Euro,
- ein Sonderpreis:	 500 Eur
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					Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
					Ingrid Lachmund
Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg
TEL.: (0391) 567 77 77
                   							
FAX: (0391) 567 37 75                          						    

							ingrid.lachmund [ät] mk.sachsen-anhalt.de
						 
						    
 www.mk.sachsen-anhalt.de
							www.mk.sachsen-anhalt.de					
							                            
						                        
						Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
                        							Abt. 5
                          							Dr. Brigitte Deckstein
							
							Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg							
TEL.: 0391/567 7676                            							
FAX: 0391/ 567 3855                          						  

							Dagmar.Kies [ät] mk.sachsen-anhalt.de						                             
						
 
		   	 
          Beschreibung 
          
			  Mit dem Preis sollen "herausragende kulturelle Leistungen und künstlerische Werke von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Sachsen-Anhalt" gewürdigt werden. Maßgeblich für die Zuerkennung des Preises ist die künstlerische Qualität der eingereichten Beiträge sowie Talent und Engagement der Urheber oder Interpreten. Ein jährliches Motto wird vom Kultusministerium vorgegeben (z.B. 2007: "traditionell weltoffen").
 
Kulturelle und künstlerische Initiativen und Aktivitäten im- Sinne der jährlichen Ausschreibung können von selbst organisierten. Gruppen, Ensembles, Vereinen, Verbänden oder Schulen sowie von Einzelpersonen ausgehen. Die Beiträge zum Wettbewerb können spartenspezifisch (z.B. Musik, Literatur, Fotografie, Computerdesign, journalistische und historisch-recherchierende Arbeiten und deren Dokumentation usw.) oder spartenübergreifend angelegt sein. Behinderte Kinder und Jugendliche werden ausdrücklich zur Teilnahme aufgefordert.			  
              
    
         Bewerbung / Teilnahmebedingungen
         
			
				Bewerbung: Erforderlich im Rahmen eines Wettbewerbes 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            				
Bewerbungsunterlagen:
			Die zum Wettbewerb eingereichten Beiträge sollten nicht älter als ein Jahr sein. Ausgeschlossen sind wissenschaftliche Arbeiten, wie beispielsweise Seminar-, Vordiplom- und Diplomarbeiten.                      
 
		  
         Wer wählt aus?
         
            Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Zusammensetzung:
Dr. Brigitte Deckstein, Abt. 5, Tel.: 0391/567 7676 (wie bei den Literaturpreisen)
Über die Vergabe des Jugend-Kultur-Preises entscheidet das Kultusministerium. Für die Haupt- und Förderpreise wird es von einer Jury aus fünf Sachverständigen beraten, die vom Kultusminister berufen werden. Die Berufung erfolgt für die Dauer von drei Jahren. In der Jury ist das Kultusministerium ohne Stimmrecht ebenfalls vertreten.
Für den Sonderpreis schlägt eine Jugendjury dem Kultusminister eine Preisträgerin oder einen Preisträger vor. Die Jugendjury besteht aus drei Mitgliedern, die von der Jury aus zwei Jugendkulturpreisträgern des Vorjahres sowie einer oder einem Teilnehmer/in des Freiwilligen Sozialen Jahres Kultur des Vorjahres jährlich neu gebildet wird.		  
                   Finanzierung
			
            Träger/Stifter:
Kultusministerium Sachsen-Anhalt
			
          
                    Spartenzuordnung
            
         	
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