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Künstlerstipendien in der Alten Hauptfeuerwache - Turmstipendien Mannheim

Gründungsjahr: 1981/1982, Ort der Verleihung: Mannheim

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Fördermaßnahme: Förderpreis
Zielgruppe: keine Angabe
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Nur für Ausländer
Datenbank-ID: 1121 / 1838
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung, Kostenerstattung

Stadtverwaltung Mannheim - Kulturamt
Sabine Schirra
Brückenstraße 2-4
68167 Mannheim
TEL.: (0621) 293-7020
FAX: (0621) 293-7468
amt41 [ät] mannheim.de
www.mannheim.de
Beschreibung
Die Stadt Mannheim vergibt die Künstlerstipendien, um schöpferischen Begabungen für einen bestimmten Zeitraum Möglichkeiten zum Arbeiten zu geben. Die Stipendien sollen vorrangig an Künstler aus dem Ausland vergeben werden, insbesondere aus denjenigen Ländern, mit denen die Stadt Mannheim bereits durch Partnerschaften oder aufgrund internationaler Kulturtage kulturelle Beziehungen hat. Der Stipendiat verpflichtet sich, während der Dauer des Stipendiums seinen Aufenthalt in Mannheim zu nehmen. Nach Abschluss des Stipendiums wird von dem Stipendiaten ein kurzer schriftlicher Bericht über das Ergebnis erwartet. Bei Veröffentlichung von Arbeiten (z. B. Bücher, Kompositionen) wird erwartet, dass ein entsprechender Hinweis auf das Stipendium eingebracht wird. Außerdem wird ein Belegexemplar erbeten. Das gleiche gilt für die Ausfertigung druckgraphischer Arbeiten. Bei der Erstellung von Unikaten wird der Stadt Mannheim jeweils zu einem zu vereinbarenden Sonderpreis ein Werk zum Kauf angeboten.
Die Vergabe der Stipendien ruht seit einigen Jahren, da die nötigen Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen.
 
Angesichts der Haushaltssituation der Stadt Mannheim wurde der Preis seit Mitte der 90er Jahre ausgesetzt. Die Turmwohnungen stehen nicht mehr zur Verfügung.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Nicht möglich 


Teilnahmebedingungen:
Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag. Vorschlagsberechtigt ist jedermann. Den Vorschlägen sind eine Kurzbiographie des Vorgeschlagenen mit Angabe des Wohnsitzes und eine Liste der bisherigen Tätigkeiten beizufügen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt


Finanzierung
Träger/Stifter:
Stadt Mannheim

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > ohne Spartenschwerpunkt Hauptsparte 
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
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