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Sickingen Kunstpreis des Landkreises Kaiserslautern

Gründungsjahr: 1980, Ort der Verleihung: Kaiserslautern, Gesamtdotierung: 6.200 EUR

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Fördermaßnahme: Hauptpreis
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 3 Jahre
Reichweite: Regional
Datenbank-ID: 1526 / 1021
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Kreisverwaltung Kaiserslautern
Kulturelle Aufgaben
Dr. Georgia Matt-Haen
Lauterstr.8
67657 Kaiserslautern
TEL.: (0631) 710 54 84
FAX: (0631) 710 56 05
georgia.matt-haen [ät] kaiserslautern-kreis.de
www.kaiserslautern-kreis.de
Kreisverwaltung, Kulturelle Aufgaben
Dr. Georgia Matt-Haen
Lauterstr.8
67657 Kaiserslautern
TEL.: (0631) 710 54 84
FAX: (0631) 710 54 74
gmatt [ät] kaiserslautern-kreis.de
www.kaiserslautern-kreis.de
PREIS-WEBSEITE:  www.kaiserslautern-kreis.de ...
Beschreibung
Ziel des Preises ist die Förderung der Kunstschaffenden. Der Landkreis beabsichtigt damit, als Teil der von ihm wahrgenommenen kulturellen Aufgaben, seinen Bürgern Werke der bildenden Kunst, auch aus seiner weiteren Umgebung nahe zu bringen und den Kunstschaffenden selbst durch die Aussetzung von Preisen und Ankäufen von Kunstwerken, sowie durch Ausstellung und die Herausgabe eines Kataloges zu größerem Bekanntheitsgrad zu verhelfen. Der Preis wird alle drei Jahre im Wechsel für Malerei, Plastik und Grafik vergeben
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.



Teilnahmebedingungen:
Inhaltliche Voraussetzungen werden jeweils vor einer Ausschreibung festgelegt. Um den ausgesetzten Preis können sich Künstler bewerben, die ihren Wohnsitz oder zumindest eine Kontaktadresse in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Künstler-Teams oder -Gruppen sind ebenfalls zugelassen. Jeder Teilnehmer kann sich mit maximal drei Kunstwerken am Wettbewerb beteiligen. Die eingereichten Arbeiten dürfen ein Alter von drei Jahren nicht überschreiten, bereits prämierte Arbeiten sind nicht zugelassen. Die Kunstwerke sind ausstellungsfähig einzureichen. Aus technischen Gründen können nur Arbeiten zugelassen werden, die eine max. Abmessung von 1,50 x 1,50 m nicht überschreiten.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
0

Finanzierung
Träger/Stifter:
Landkreis Kaiserslautern

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein Hauptsparte 
Bildende Kunst > Bildhauerei/Skulptur ---------- 
Bildende Kunst > künstlerische Grafik ---------- 
Bildende Kunst > Malerei ---------- 
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