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Kulturpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Gründungsjahr: 1994, Ort der Verleihung: Schwerin, Gesamtdotierung: 15.000 EUR

Fördermaßnahme: Förderpreis
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs, Einzelpersonen und/oder Künstlergruppen
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Landesweit, Mecklenburg-Vorpommern
Datenbank-ID: 1874 / 1964
Dotierung:
5.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4
Dr. Ulrike Petschulat
Werderstr. 124
19055 Schwerin
TEL.: (0385) 588 74 00
FAX: (0385) 588 70 87
u.petschulat [ät] bm.mv-regierung.de
www.regierung-mv.de
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Ulrike Petschulat
Werderstr. 124
19055 Schwerin
TEL.: (0385) 588 74 00
FAX: (0385) 588 70 87
presse [ät] kultus-mv.de
www.kultus-mv.de
PREIS-WEBSEITE:  www.kultus-mv.de ...
Beschreibung
Mit dem Kulturpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden die Leistungen einer Persönlichkeit oder einer Gruppe aus allen Bereichen von Kunst und Kultur gewürdigt. Für die Verleihung kann ein einzelnes Werk oder das Gesamtschaffen maßgeblich sein. Der Förderpreis soll wie der Hauptpreis Leistungen von höchster Qualität anerkennen und besonders innovative Projekte berücksichtigen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Mit dem Vorschlag ist eine Beschreibung der bisher geleisteten Arbeiten
und der aktuellen Arbeit sowie ein kurzer Lebenslauf einzureichen.

Teilnahmebedingungen:
Vorraussetzung sind langjährige und kontinuierliche Verdienste um die Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns, eine öffentliche Ausstrahlung der Leistungen und eine kulturelle Identitätsförderung.
Vorschlagsberechtigt sind Vereine, Verbände, Institutionen,
staatliche und kommunale Verwaltungen sowie Einzelpersonen.
Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann auch
zur Abgabe eines Vorschlags anregen.
Eine Künstlerin oder ein Künstler, eine Persönlichkeit oder
eine Gruppe soll diesen Preis nur einmal erhalten.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen

Zusammensetzung:
Eine erste Auswahl erfolgt durch den Kulturbeirat des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur, welcher dem Ministerpräsidenten seine Empfehlung zu den Preisträgern übermittelt. Der Ministerpräsident entscheidet daraufhin über die Vergabe
des Haupt- und des Förderpreises

Finanzierung
Träger/Stifter:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > ohne Spartenschwerpunkt Hauptsparte 
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein ---------- 
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein ---------- 
Design/Gestaltung > Design allgemein ---------- 
Design/Gestaltung > Design allgemein ---------- 
Design/Gestaltung > Kunsthandwerk allgemein ---------- 
Design/Gestaltung > Kunsthandwerk allgemein ---------- 
Design/Gestaltung > Fotografie allgemein ---------- 
Design/Gestaltung > Fotografie allgemein ---------- 
Film > Film allgemein ---------- 
Film > Film allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
Weitere (u.a. Politische Kultur) > Soziokultur/Sonstige allgemein ---------- 
Weitere (u.a. Politische Kultur) > Soziokultur/Sonstige allgemein ---------- 
Medien/Publizistik > Digital Media/Multimedia ---------- 
Medien/Publizistik > Digital Media/Multimedia ---------- 
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