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Filmförderung und Drehbuchpreis des Landes Baden-Württemberg

Gründungsjahr: 1995, Ort der Verleihung: Stuttgart

Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich,
Reichweite: Landesweit
Datenbank-ID: 2000 / 3177
Dotierung:
6.646.794 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Rahmenveranstaltung: während der Berlinale
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Öffentl. Veranstaltung, Kostenerstattung

Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg
Jutta Frech
Huberstr. 4
70714 Stuttgart
TEL.: (0711) 122 28 33
FAX: (0711) 122 28 34
filmfoerderung [ät] mfg.de
Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg
Jutta Frech
Huberstr. 4
70714 Stuttgart
TEL.: (0711) 122 28 33
FAX: (0711) 122 28 34
filmfoerderung [ät] mfg.de
Beschreibung
Ziel ist die Entwicklung, Pflege und Stärkung der Filmkultur und der Filmproduktion in Baden-Württemberg.
Der Drehbuch-Preis wird einmal jährlich für abendfüllende Spielfilmprojekte mit Bezug zu Baden-Württemberg bzw. zum Südwesten Deutschlands vergeben.
 
Ziel ist die Entwicklung, Pflege und Stärkung der Filmkultur und der Filmproduktion in Baden-Württemberg.
Der Drehbuch-Preis wird einmal jährlich für abendfüllende Spielfilmprojekte mit Bezug zu Baden-Württemberg bzw. zum Südwesten Deutschlands vergeben.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Voraussetzung für die Förderung ist, neben der kulturellen Qualität eines Projekts, ein wirtschaftliches Interesse in Baden-Württemberg an dem Projekt oder ein Bezug zu Baden-Württemberg.
Gefördert werden:
- die Herstellung von Drehbüchern (max. 50.000 DM);
- produktionsvorbereitende Maßnahmen (max. 150.000 DM);
- die Herstellung von Kinofilmen, Fernseh- und Videoproduktionen (bei Herstellungskosten über 1 Mio. DM 30% des Budgets, max. 2 Mill. DM; bei Herstellungskosten bis zu 1 Mill. 70% des Budgets)
- Verleih und Vertrieb (bis 40 % der Kosten, max. 250.000 DM)
- Abspiel (Förderung von kommunalen und gewerblichen Kinos).
Teilnahmebedingungen des Preises: Entweder der Autor ist in Baden-Württemberg ansässig oder der Stoff spielt eindeutig in Baden-Württemberg. Die eventuelle Verfilmung darf nicht vor Sommer 99 sein (d.h. nicht älter als jeweils ein halbes Jahr).
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt


Finanzierung
Träger/Stifter:
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
Südwestrundfunk (SWR)
Land Baden-Württemberg

Spartenzuordnung
Film > Film allgemein ---------- 
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