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Filmstiftung Nordrhein-Westfalen

Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Düsseldorf

Filmstiftung Nordrhein-Westfalen - Produktionsförderung 2
Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: Sonstiges, alle zwei Monate
Reichweite: Landesweit, Nordrhein-Westfalen
Datenbank-ID: 898 / 4840
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Kaistr. 14
40221 Düsseldorf
TEL.: (0211) 93 05 00
FAX: (0211) 93 05 05
info [ät] filmstiftung.de
www.filmstiftung.de
Beschreibung
1991 gegründet ist die Filmstiftung NRW mit einem jährlichen Förderbudget von 35 Mio. Euro die finanzstärkste Länderförderung Deutschlands. Zu den Gesellschaftern zählen WDR und Land Nordrhein-Westfalen, das ZDF, RTL und die Landesanstalt für Medien. Ziel des Unternehmens ist die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen.

So fördert die Filmstiftung NRW Filme für Kino und Fernsehen in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Stoff- und Projektentwicklung, über die Produktion sowie Verleih und Vertrieb. Hinzu kommt die Förderung von Kinos. In ihrer Verantwortung für das Film- und Medienland hält sie zahlreiche Beteiligungen wie z.B. an der Internationalen Filmschule Köln, dem AV-Gründerzentrum oder auch German Films.

2011 wurde die Filmstiftung NRW erweitert zum integrierten Förderhaus für Film und Medien. Neben der Förderung gehören heute auch Standortmarketing und Standortentwicklung zu ihren Aufgaben. Hierzu übernahm sie das Mediencluster NRW und öffnete sich für die Förderung von innovativen Medieninhalten. Damit ist die Film- und Medienstiftung NRW nun zentraler Ansprechpartner für Medien in NRW.


Vgl. auch die HÖRSPIELFÖRDERUNG der Filmstiftung NRW.
 
In die Abteilung „Produktion 2“ sind die Förderaktivitäten des ehemaligen Filmbüro NW e.V. übergegangen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei kleineren bzw. Low-Budget-Projekten aller Genres: Kurzfilme, Dokumentarfilme, Spielfilme, Experimentalfilme, Animationsfilme und innovative Projekte aus dem Bereich Multimedia.
Beantragt werden können Drehbuchförderung, Projektvorbereitungsförderung, Produktionsförderung, Postproduktionsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung, Förderung für aktuelle Maßnahmen.
Weitere Details zu den Vergabemodalitäten sind auf der Website der Stiftung abrufbar.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch,englisch

Bewerbungsunterlagen:
http://www.filmstiftung.de/Foerderungen/Produktion2/antrag_produktion2.php

Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Filmemacher und Produzenten, die ihren Firmen-hauptsitz - falls eine Firma nicht existiert - ihren ersten Wohnsitz in NRW haben. Die Filmprojekte müssen zur Aufführung im Kino vorgesehen sein.
Die Anträge können jederzeit bei der Filmstiftung NRW in dreifacher Ausfertigung gestellt werden. Ein Antrag kann nur einmal eingereicht werden. Reisekosten oder Honorare können nicht gefördert werden.
Der aktuelle Topf kann nur an Projekte vergeben werden, die einen aktuellen Bezug haben.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen

Zusammensetzung:
Entschieden wird auf Vorschlag des Geschäftsführers in den Sitzungen des Vergabegremiums, das in der Regel alle zwei Monate tagt.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
SAT.1
ProSieben
Land Nordrhein-Westfalen

Spartenzuordnung
Film > Film-/Videoproduktionen Hauptsparte 
Film > Dokumentarfilm ---------- 
Film > Experimentalfilm ---------- 
Film > Trick-/Animationsfilm (digital) ---------- 
Medien/Publizistik > Digital Media/Multimedia ---------- 
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