Deutscher Filmpreis
Gründungsjahr: 1951, Ort der Verleihung: Berlin, Gesamtdotierung: 2.955.000 EUR
Der Deutsche Filmpreis bildet als höchstdotierte Auszeichnung für den deutschen Film das Kernstück der Filmförderung in der Bundesrepublik Deutschland. Ursprünglich wurde er vom Bundesminister des Innern ausgelobt, seit 1999 wird er von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gestiftet. Die Filmpreis-Statuette trägt auch in Anlehnung an Marlene Dietrichs Rolle in "Der blaue Engel", an den gleichnamigen Film Rainer Werner Fassbinders und an Tom Tykwers "Lola rennt" den symbolträchtigen Namen "Lola".
Seit dem Jahr 2005 ist die Deutsche Filmakademie mit der Durchführung des Auswahlverfahrens und der Wahl der Preisträger betraut. Die Wahl der Nominierungen und Preisträger erfolgt in einem dreistufigen, demokratischen Verfahren.
Die Verleihung des Deutschen Filmpreises wird von der Deutschen Filmakademie in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) veranstaltet. Die Gala wird von der DFA Produktion GmbH produziert und im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt.
Vgl. auch den DEUTSCHEN KURZFILMPREIS sowie den DEUTSCHEN DREHBUCHPREIS des BKM.
Der Preis zeichnet eine entsprechende Einzelleistung für den Deutschen Filmpreis aus. Vorab werden unter den Einreichungen drei bis fünf Nominierungen vorgenommen, die allerdings - anders als die Nominierungen für den besten Spielfilm, den besten Kinderfilm und den besten Dokumentarfilm - keine Geldprämien erhalten.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der Deutschen Filmakadmie zur Vefügung
www.deutsche-filmakademie.de
Teilnahmebedingungen:
Berechtigt zur Einreichung sind Produzenten und Verleiher von Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen, die zwischen dem 01.12. des Vorvorjahres und dem 31.05. des Jahres der Preisverleihung eine reguläre kommerzielle Auswertung im Kino haben.