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Donauschwäbischer Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg

Gründungsjahr: 1966, Ort der Verleihung: Stuttgart, Gesamtdotierung: 10.000 EUR

Donauschwäbischer Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg - Förderpreis
Fördermaßnahme: Förderpreis, 24 Vergaben
Zielgruppe: Der Förderpreis wird an Nachwuchskräfte verliehen,
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 2 Jahre
Reichweite: International
Datenbank-ID: 467 / 1709
Dotierung:
2.500 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung, Kostenerstattung

Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg
Schlossstraße 92
70176 Stuttgart
TEL.: (0711) 669 51 14
poststelle [ät] hdh.bwl.de
www.hdhbw.de
Beschreibung
Der Kulturpreis ist Ausdruck der 1954 beschlossenen Patenschaft des Landes Baden-Württemberg über die Volksgruppe der Donauschwaben. Er wird alternierend mit dem Russlanddeutschen Kulturpreis alle zwei Jahre vergeben.

Der Preis wird in erster Linie donauschwäbischen Kulturschaffenden verliehen, deren Werk das Kulturgut der Donauschwaben repräsentiert. Der Preis kann auch Kulturschaffenden verliehen werden, die der donauschwäbischen Kultur verbunden sind und deren Werk entweder die kulturellen Wechselwirkungen zwischen den Donauschwaben und ihren Nachbarn in den östlichen Siedlungsgebieten repräsentiert oder der Verständigung zwischen Donauschwaben und ihren Nachbarn in den Herkunftsgebieten dient.

Der Preis besteht aus dem Hauptpreis in Höhe von 5.000 € und zwei Förderpreisen in Höhe von jeweils 2.500 €.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury, die aus sieben Mitgliedern besteht.

Der Preis wird öffentlich durch eine/n Vertreterin/Vertreter der Regierung des Landes Baden Württemberg verliehen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Kunst und Literatur von und über Donauschwaben. Der Hauptpreis wird Personen donauschwäbischer Herkunft verliehen, die auf dem Gebiet der Literatur, der bildenden Kunst, der Musik oder der Wissenschaft und Forschung entweder eine herausragende Leistung oder ein entsprechendes Gesamtwerk aufzuweisen haben, während die Förderpreise jüngeren Kräften zugedacht werden , die in ihrem Schaffen noch eine berechtigte Hoffnung auf eine weitere Entwicklung erwarten lassen. Für die Verleihung kommen auch Persönlichkeiten in Frage, deren Arbeiten sich mit dem Volksstamm der Donauschwaben beschäftigen oder die Wechselbeziehungen zu den ehemaligen Nachbarvölkern im Donauraum in gültiger Weise behandeln.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury, die aus sieben Mitgliedern besteht.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Innenministerium Baden-Württemberg

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Film > Film allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Medien/Publizistik > Pressewesen allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
Weitere (u.a. Politische Kultur) > Soziokultur/Sonstige allgemein ---------- 
Medien/Publizistik > Digital Media/Multimedia ---------- 
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