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European Film Award - Europäischer Filmpreis

Gründungsjahr: 1988, Ort der Verleihung: Berlin

Europäischer Filmpreis - Publikumspreis für den besten europäischen Film des Jahres
Fördermaßnahme: Publikumspreis
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Europa – alle Staaten
Datenbank-ID: 557 / 4545
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, und eine Statuette, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Europäische Filmakademie e.V. (EFA)
Kurfürstendamm 225
10719 Berlin
TEL.: (030) 887 16 70
FAX: (030) 88 71 67 77
efa [ät] europeanfilmakademie.org
www.europeanfilmakademie.org
Beschreibung
Der Europäische Filmpreis ist ein großes Medienereignis. Schon 1991 übertrugen beispielsweise 20 Länder die Verleihung. Ziel ist die Hervorhebung der Qualität und der Vielfalt des europäischen Kinos, neue Zuschauer für den europäischen Film zu gewinnen und die Aufmerksamkeit auf junge europäische Talente zu lenken.
Durch die Aufnahme in das Media-Programm der EU ist es möglich geworden, die ausgezeichneten Werke auf "Festivaltournee" zu schicken. Im Jahr 2006 wurden die Filme, nach London, Paris, Rom und Barcelona in den Vorjahren, in Warschau gezeigt.
 
Der Gewinner wird von Kinobesuchern im Laufe einer Wahlkampagne gewählt.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich im Rahmen eines Wettbewerbes 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:



Teilnahmebedingungen:
Filme können von europäischen Filminstitutionen, Festivals, Fachzeitschriften, Medienpartnern, Mitgliedern der European Film Academy sowie von Produzenten europäischer Filme als Kandidaten für den Europäischen Filmpreis 2007 eingereicht werden.
Spielfilme, die am Europäischen Filmpreis teilnehmen, müssen
abendfüllende europäische Spielfilme sein, die für normale Kinoaufführungen bestimmt sind. (Europäisch im Sinne der European Film Academy schließt Israel und Palästina ein.)
Die Kriterien nach denen ein Film als europäischer Film eingestuft wird, beruhen auf dem vom Europarat verabschiedeten Europäischen Übereinkommen über Kinematographische Koproduktion. Nach diesem Übereinkommen gilt ein Film als europäisch, wenn er auf einer Skala europäischer Elemente von maximal 19 Punkten 15 Punkte erreicht.
Ausführliche Informationen zu den Wettbewerbsbedingungen unter: http://www.europeanfilmacademy.org/Regulations2007deu.pdf
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Publikum


Finanzierung
Träger/Stifter:
Stiftung Lotto - Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB)
Medienboard Berlin-Brandenburg
Hauptstadtkulturfonds
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
MEDIA 2007 - Medienförderprogramm der Europäischen Union
Filmförderungsanstalt (FFA)

Spartenzuordnung
Film > Film-/Videoproduktionen Hauptsparte 
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