Rerum Novarum-Preis - Förderpreis für junge Journalistinnen und Journalisten
Gründungsjahr: 1988, Ort der Verleihung: Bonn                
                
 
                    
                            
             	                
                
			  Der Förderpreis der AKSB will junge Journalistinnen und Journalisten anregen, sich in ihren Veröffentlichungen anhand aktueller wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Themen mit zentralen Aussagen der christlichen Sozialethik auseinander zu setzen. 
Der Name des Preises knüpft an das erste große Lehrschreiben zur Arbeiterfrage, die Sozialenzyklika "Rerum novarum" von 1891, an. In ihr stellte sich Papst Leo XIII. den Herausforderungen, die sich im Zuge der Industrialisierung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft und auch für die katholische Kirche ergaben.
Der Preis ist zurzeit ausgesetzt.			  
              
    
         
			
				Bewerbung: Möglich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Die Nachwuchsjournalisten (das 35. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein) müssen einen bereits veröffentlichten Beitrag einreichen. Sie können ihre Arbeiten selbst einreichen  oder von anderen für den Preis vorgeschlagen werden. Die Arbeiten sollten deutschsprachig sein und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (siehe Ausschreibung) in Hörfunk, Fernsehen, Zeitungen, Zeitschriften oder bei Agenturen veröffentlicht worden sind.
Bewerbungsunterlagen: 
Von Zeitungs- und Zeitschriftenveröffentlichungen sind kopierfähige
Originale vorzulegen. Elektronisch verfügbare Texte sind an
presse@aksb.de zu senden. Bei Hörfunk- und Fernsehbeiträgen ist eine Kopie einzureichen.  Der Bewerbung muss ein tabellarischer Lebenslauf mit Personalien und einem Abriss des journalistischen Werdegangs beigefügt sein.