Donauschwäbischer Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg
Gründungsjahr: 1966, Ort der Verleihung: Stuttgart, Gesamtdotierung: 10.000 EUR
Donauschwäbischer Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg - Förderpreis
Der Kulturpreis ist Ausdruck der 1954 beschlossenen Patenschaft des Landes Baden-Württemberg über die Volksgruppe der Donauschwaben. Er wird alternierend mit dem Russlanddeutschen Kulturpreis alle zwei Jahre vergeben.
Der Preis wird in erster Linie donauschwäbischen Kulturschaffenden verliehen, deren Werk das Kulturgut der Donauschwaben repräsentiert. Der Preis kann auch Kulturschaffenden verliehen werden, die der donauschwäbischen Kultur verbunden sind und deren Werk entweder die kulturellen Wechselwirkungen zwischen den Donauschwaben und ihren Nachbarn in den östlichen Siedlungsgebieten repräsentiert oder der Verständigung zwischen Donauschwaben und ihren Nachbarn in den Herkunftsgebieten dient.
Der Preis besteht aus dem Hauptpreis in Höhe von 5.000 € und zwei Förderpreisen in Höhe von jeweils 2.500 €.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury, die aus sieben Mitgliedern besteht.
Der Preis wird öffentlich durch eine/n Vertreterin/Vertreter der Regierung des Landes Baden Württemberg verliehen.
Bewerbung: Möglich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Kunst und Literatur von und über Donauschwaben. Der Hauptpreis wird Personen donauschwäbischer Herkunft verliehen, die auf dem Gebiet der Literatur, der bildenden Kunst, der Musik oder der Wissenschaft und Forschung entweder eine herausragende Leistung oder ein entsprechendes Gesamtwerk aufzuweisen haben, während die Förderpreise jüngeren Kräften zugedacht werden , die in ihrem Schaffen noch eine berechtigte Hoffnung auf eine weitere Entwicklung erwarten lassen. Für die Verleihung kommen auch Persönlichkeiten in Frage, deren Arbeiten sich mit dem Volksstamm der Donauschwaben beschäftigen oder die Wechselbeziehungen zu den ehemaligen Nachbarvölkern im Donauraum in gültiger Weise behandeln.