Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Wettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Gründungsjahr: 1878/1963, Ort der Verleihung: Berlin
Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Wettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz - Förderpreis
Teilnahmeberechtigt sind nur ordentliche Studenten an einer staatlichen Musikhochschule in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Preis soll eine Anerkennung für außergewöhnlich begabte, fortgeschrittene ordentliche Studenten der Staatlichen Musikhochschulen der Bundesrepublik Deutschland sein und ihnen ein zusätzliches Studienjahr an einer dieser Hochschulen erleichtern.
Die Verpflichtung des Preußischen Staates zur Vergabe eines Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stipendiums geht auf einen Vertrag mit den Erben Felix Mendelssohn-Bartholdys vom 23.1. und 20.2.1878 zurück. Dieser wurde von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz übernommen.
Die Förderungsprämie kann für jedes Fach vergeben werden und beträgt 1/5 des Felix Mendelssohn Bartholdy-Preises in dem jeweiligen Wettbewerbsfach.
Bewerbung: Nicht möglich
Teilnahmebedingungen:
Am Wettbewerb um den Felix Mendelssohn Bartholdy-Preis kann jede/r Studierende teilnehmen, die/der im Wettbewerbssemester an einer der 23 Musikhochschulen Deutschlands immatrikuliert ist, höchstens 30 Jahre alt ist und von der meldenden Hochschule für die Teilnahme vorgeschlagen wird. Im Falle eines Ensembles müssen alle Ensemblemitglieder die Bedingungen erfüllen!