Fördermaßnahme 302 von 842  | Musik
                Hans-Werner-Henze-Preis, Westfälischer Musikpreis
Gründungsjahr: 1959, Ort der Verleihung: Westfalen-Lippe, Gesamtdotierung: 12.800 EUR
                
                 
                    
                            
             	                
                
			
                
                
                  
                      | Fördermaßnahme: | Hauptpreis | 
                  
                  	| Zielgruppe: | Professionelle | 
                  
                  	| Altersbeschränkung: | keine | 
                  
                  	| Vergabe: | Sonstiges, alle 6 Jahre | 
                  
                  	| Reichweite: | Regional, Nordrhein-Westfalen | 
                  
                  	| Datenbank-ID: | 4092 / 7764 | 
                  
                  |  Dotierung: | 12.800 EUR | 
 
					
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                  	| Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. Rahmenveranstaltung: Preisverleihung mit Konzert
 Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Öffentl. Veranstaltung
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					Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
LWL-Kulturabteilung
					Heike Herold
Fürstenbergstr. 15
48133 Münster
TEL.: 0251/591 3856
                   							
FAX: 0251/591 268                          						    

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          Beschreibung 
          
			  Der seit 1959 verliehene Musikpreis (ehemals: Annette-von-Droste-Hülshoff-Preis) trägt erst seit 2001 den Namen einer seiner Preisträger. Der Komponist Hans Werner Henze erhielt 1995 den aktuell mit 12.800 Euro dotierten Preis.
Der Preis wird alle sechs Jahre im Wechsel mit den anderen Auszeichnungspreisen des LWL,  Annette-von-Droste-Hülshoff-Preis und Konrad-von-Soest-Preis, für besondere schöpferisch-musikalische Leistungen verliehen.
Der Preis soll ein einzelnes Werk oder die Gesamtleistung des/der Preisträgers/in auszeichnen. Er kann nur an Persönlichkeiten verliehen werden, die entweder in Westfalen geboren, aufgewachsen oder im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ansässig sind. Eine Ausnahme ist zulässig, wenn das auszuzeichnende Werk oder die Gesamtleistung für Westfalen eine besondere Bedeutung hat.			  
              
    
         Bewerbung / Teilnahmebedingungen
         
			
				Bewerbung: Nicht möglich 
 
           
		  
         Wer wählt aus?
         
            Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Zusammensetzung:
Die Jury setzt sich zusammen aus 10 stimmberechtigen Mitgliedern und 3 Mitgliedern in beratender Funktion. 
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, die LWL-Kulturdezernentin, fünf Vertreter der im Kulturauschuss des LWL vertretenen Parteien (hiervon drei in beratender Funktion), der Rektor der Hochschule für Musik, Detmold, ein Hochschullehrer für Musikwissenschaft, zwei Vertreter des Bereiches musikalisches Leben/Musikkritik, ein Leiter einer Musikschule, ein Leiter eines Orchesters.
ein Vertreter der Literaturkommission für Westfalen, ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft literarischer Gesellschaften Westfalens, ein Vertreter des Westfälischen Heimatbundes, ein Hochschullehrer der Neueren Deutschen Literaturgeschichte der Universitäten im Bereich des LWL, zwei Vertreter des Bereiches Literarisches Leben, Literaturkritik.		  
         Geförderte/Geehrte
- Peter Michael Braun
- Hans-Ulrich Humpert
- Martin-Christoph Redel
 
            Finanzierung
			
                    Spartenzuordnung
            
         	
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