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Filmförderung des Bundes - Kinoprogrammpreise

Gründungsjahr: 1970, Ort der Verleihung: , Gesamtdotierung: 1.800.000 EUR

Filmförderung des Bundes - Kinoprogrammpreis für weitere hervorragende Jahresfilmprogramme
Fördermaßnahme: 2. Hauptpreis
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 1021 / 3894
Dotierung:
15.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Öffentl. Veranstaltung, Kostenerstattung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Filmreferat K 35
Michael Knoche
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
TEL.: (0228) 996 81 135 81
FAX: (0228) 99 68 15 35 81
michael.Knoche [ät] bkm.bmi.bund.de
www.kulturstaatsministerin.de
Beschreibung
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien vergibt die Kinoprogrammpreise als Auszeichnung für Kinos mit einem kulturell herausragendem Jahresfilmprogramm.
Das Ziel der Förderung liegt in der Verbesserung der Abspielchancen für künstlerisch anspruchsvolle Filme, da in den letzten Jahren besonders die kleineren und mittleren gewerblichen Filmkunst- und Programmkinos durch den vom Multiplexboom ausgelösten Verdrängungswettbewerb in ihrer Existenz gefährdet sind.
Um diese wichtigen Abspielstätten der anspruchsvollen Filmkunst zu unterstützen, hat die BKM die Mittel für den Kinoprogrammpreis in den letzten Jahren bedeutend aufgestockt. Sie betragen im Jahr 2019 insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Im Jahr 2018 erhielten in der Hauptkategorie "Allgemeines Kinoprogramm" insgesamt 153 Kinos einen zwischen 2.500 und 20.000 Euro dotierten Preis.

Vgl. - neben zahlreichen anderen Filmfördermaßnahmen der BKM - besonders im Bereich Kino den VERLEIHERPREIS sowie die VERLEIHFÖRDERUNG.
 
Die Prämie zeichnet Kinoprogramme mit einem hohen Anteil deutscher und anderer europäischer Filme mit künstlerischem Rang aus.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Inhaber von gewerblichen Kinos in der Bundesrepublik Deutschland für jedes von ihnen betriebene Kino.

Die Anträge sind auf den Formblättern "Einreichung" und "Spielplan" in 9-facher Ausfertigung nur beim Bundesarchiv
Potsdamer Str. 1
56075 Koblenz
Tel.: 0261/505-465
Fax: 0261/505-368
einzureichen.

Die Formblätter können unter:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/Medienpolitik/Filmfoerderung/Preise/KinoProgrammpreis/Antrag/antrag.htm
heruntergeladen werden. Auf dieser Seite finden sich außerdem weiterführende Informationen zur Bewerbung und den Teilnahmebedingungen.

Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien finden sich unter der entsprechenden Ziffer in: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2001__2005/2005/11/__Anlagen/die-neuen-filmfoerderungsrichtlinien861945,property=publicationFile.pdf
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Vom BKM werden Jurys aus sachverständigen Persönlichkeiten für eine jeweils dreijährige Amtszeit berufen. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Sie beurteilen die Voraussetzungen der Förderung - insbesondere den künstlerischen Rang - nach den Bestimmungen dieser Richtlinien und unterbreiten dem BKM Vorschläge für die Entscheidung über Förderungen und Auszeichnungen. Die Jurys wählen jeweils ihren Vorsitz und dessen Stellvertretung. Die Sitzungen der Jurys werden vom BKM einberufen. Sie sind nicht öffentlich. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst; in Verfahrensfragen genügt einfache Mehrheit.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Spartenzuordnung
Film > Kino Hauptsparte 
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