Handbuch der Kulturpreise - Online Ausgabe
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Caspar-von-Zumbusch-Preis
Gründungsjahr: 1979, Ort der Verleihung: Herzebrock-Clarholz, Gesamtdotierung: 2.600 EUR

ID: 379 / 1695
Fördermaßnahme: Förderpreis
Zielgruppe: Nachwuchs
Altersbeschränkung:  35 Jahre
Vergabe: alle 5 Jahre
Reichweite: Bilaterale Beziehungen, Nordrhein-Westfalen
Dotierung:
2.600 EUR
   
Verleihung: Termin: 05.09.2010 (Im Jahre 2010 aus Anlass des 1150jährigen Bestehens des Ortsteil Herzebrock.)
Rahmenveranstaltung: am 23. November dem Geburtstag Caspar v. Zumbusch
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Öffentl. Veranstaltung
Werke des Preisträger / der Preisträgerin werden in einem Katalog veröffentlicht.
 
KONTAKT
Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Der Bürgermeister
Fachbereich Schule, Sport, Kultur, Soziales und Ordnung
Wilhelm Towara
Postfach: 1293
33442 Herzebrock-Clarholz
TEL.: 05245-444114
FAX: 05245-444101
herzebrock-clarholz [ät] gt-net.de
willi.Towara@gt-net.de
Beschreibung
Förderung junger Künstler bzw. für besondere Leistungen im Bereich der Künste. Ziel der Stiftung ist es, den Menschen Caspar von Zumbusch und sein künstlerisches Werk für alle Zeit in Erinnerung zu halten. Caspar Ritter von Zumbusch (1830-1915) gilt als einer der wichtigsten Monumentalbildhauer der Gründerzeit und war vor allem in Österreich tätig.
 
Vorlage der Bewerbungsunterlagen zur Vorauswahl bis zum 31.03.2010 bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz - Fachbereich Schule, Sport, Kultur, Familie, Soziales und Ordnung - Am Rathaus 1, 33442 Herzebrock-Clarholz.

Die Jury setzt sich aus den Beiratsmitgliedern der Caspar-Ritter-von-Zumbusch-Stiftung zusammen.

Gegebenfalls wird der Ankauf eines Kunstwerkes in Aussicht gestellt.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich
Bewerbungsfrist: 31.03.2010 | Bewerbungssprache:deutsch, französisch
Bewerbungsunterlagen:
Werke aus den letzten zwei Jahren als Farbfotos oder auf DC oder DVD oder gleichwertigem Trägermedium. Beschreibung der Werke, Zielsetzung des eigenen Kunstschaffens, Kurzbiografie.
Teilnahmebedingungen:
Der / die ehrende Künstler/-in darf nicht älter als 35 Jahre alt sein.
Es soll sich um einen Bildhauer/-in handeln.
Der/die Künstler/in soll geboren oder wohnhaft sein in Westfalen (Regierungsbezirke Detmold, Arnsberg und Münster) oder in den Regionen der Partnerstädte in Frankreich in der Métropole St. Etienne oder in den Niederlanden in der Region Steenwijkerland.
Wer wählt aus?
Vergabe durch:Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen
Zusammensetzung:
Einziges Organ der Stiftung ist der Beirat, der mit acht Personen besetzt wird: Dem Bürgermeister der Gemeinde Herzebrock-Clarholz und drei weiteren Ratsmitgliedern, einem Vertreter des Heimatvereins Herzebrock e.V., einem Vertreter des Heimatvereins Clarholz e.V. und zwei Kunst- und Kultursachverständigen.
Mitglieder:
2010: Jürgen Lohmann (Bürgermeister Herzebrock-Clarholz), Dieter Mersmann (Vorsitzender Heimatverein Herzebrock), Heinrich Klasmann (Vorsitzender Heimatverein Clarholz), Heinz Jakobsmeier (Gemeinderat Herzebrock-Clarholz), Jutta Jostkleigrewe-Vielstädte (Gemeinderat Herzebrock-Clarholz), Hendrik Menzefricke-Koitz (Gemeinderat Herzebrock-Clarholz), Heinz-Günter Eisenhut (Kunstsachverständiger), Sandra Garfias (Kunstsachverständige) 
Geförderte/Geehrte (ab 2000)
2005: Mirja Nicola Ruhmke | 2000: Thomas Prautsch 
Finanzierung
Träger/Stifter:
Caspar Ritter von Zumbusch-Stiftung
Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemeinHauptsparte