Jazzpreis der Stadt Köln mit Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik
Gründungsjahr: 1998, Ort der Verleihung: Köln, Gesamtdotierung: 12.000 EUR
Jazzpreis der Stadt Köln - Horst und Gretl Will-Stipendium
Zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und der freien künstlerischen Entfaltung junger Musiker/innen vergibt die Horst und Gretl Will-Stiftung ein Förderstipendium für Jazz/Improvisierte Musik, das auch als "Jazzpreis der Stadt Köln" bekannt ist.
Herausragende Stipendiatinnen und Stipendiaten der Vergangenheit sind u.a. Hayden Chisholm, Niels Klein, Nils Wogram, Tamara Lukasheva.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
28. Februar 2021 |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Zusammen mit dem Bewerbungsbogen analog als unterschiebenes Original und digital als PDF sind aussagekräftige Arbeitsproben einzureichen. Diese Unterlagen müssen mit dem Namen der Bewerberin/des Bewerbers versehen sein und sollten einen Einblick in das künstlerische Schaffen der letzten drei bis vier Jahre ermöglichen.
Einzureichen ist ein USB-Stick mit mp3-Dateien ohne Kopierschutz, Spieldauer der Musik max. 30 Minuten. Alle digitalen Unterlagen sollten auf einem Datenträger abgespeichert und stets mit Name, Vorname,-Titel bzw. Dokumentbezeichnung benannt werden. Mustermann, Max,-Werkname 1 oder Mustermann, Max,-Lebenslauf. Weblinks können nicht berücksichtigt werden. Die Zusammenstellung sollte die Bandbreite der künstlerischen Arbeit abbilden. Partituren zu den jeweiligen Titeln können ebenfalls digital als PDF beigefügt werden. Für die Lesbarkeit/Wiedergabemöglichkeit und Kopierbarkeit der digitalen Daten ist der Bewerber/die Bewerberin verantwortlich. Bei Nichtbeachtung wird die Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Weblinks können nicht berücksichtigt werden.
Teilnahmebedingungen:
Bewerbungsfrist: 28.Februar 2021
Zugelassen zum Bewerbungsverfahren sind professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten und im Verleihungsjahr nicht älter als 30 Jahre werden Jahrgang 1991 und jünger. Als Nachweis des Wohnorts ist eine Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung notwendig. Es wird erwartet, dass der Preisträger/die Preisträgerin während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln nimmt. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten das städtische Gastatelier zur Verfügung.