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Kunststiftung Baden-Württemberg - Stipendien für jüngere Künstlerinnen und Künstler

Gründungsjahr: 1977, Ort der Verleihung: Stuttgart

Fördermaßnahme: Stipendium
Zielgruppe: Nachwuchs
Altersbeschränkung:  35 Jahre
Vergabe: jährlich
Reichweite: Landesweit, Baden-Württemberg
Datenbank-ID: 1167 / 5352
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Öffentl. Veranstaltung

Kunststiftung Baden-Württemberg
Gerokstr. 37
70184 Stuttgart
TEL.: (0711) 236 47 20
FAX: (0711) 236 10 49
info [ät] kunststiftung.de
www.kunststiftung.de PREIS-WEBSEITE: www.kunststiftung.de/stipendie ...
Beschreibung
Die Kunststiftung Baden-Württemberg ist aus einer Initiative der 1977 im Landtag vertretenen drei Parteien entstanden, um flexibel und unkonventionell den Künstlernachwuchs im Lande zu fördern.
Die Stipendien der Stiftung sollen der Förderung der künstlerischen Entwicklung dienen und richten sich in erster Linie an junge, noch unbekannte Künstlerinnen und Künstler der Bereiche Bildende Kunst/Video (nach der Ausbildung), Literatur und Musik (auch für noch Studierende). Seit 2011 wird erstmals auch ein Stipendium im Bereich Kunstkritik (nach Studienabschluss) vergeben.
Die Künstler können sich zusätzlich zu einem Stipendium und einer ggf. damit verbunden Projektförderung auch für die Dauer von zwei Jahren um ein Wohnatelier im Haus der Kunststiftung bewerben.
 
Projekte können durch einen Zuschuss gefördert werden.
Stipendium
Dauer der Förderung: 12 Monat(e)
Monatlicher Betrag: keine Angabe
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Die Bewerber müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder hier geboren sein. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Über die Vergabe aller Förderungen entscheidet der Beirat. Er wird dabei von den Fachkommissionen für Bildende Kunst, für Literatur, für Musik und Darstellende Kunst beraten. Die Fachkommissionen haben die Aufgabe, die künstlerische Beurteilung vorzunehmen. Jede Fachkommission hat vier Mitglieder (je drei Fachleute, die vom Beirat auf drei Jahre gewählt werden).

Finanzierung
Träger/Stifter:
Kunststiftung Baden-Württemberg GmbH

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > ohne Spartenschwerpunkt Hauptsparte 
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
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