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Ernst-Schneider-Preis - Journalistenpreis der deutschen Wirtschaft - Stifter: Industrie- und Handelskammern

Gründungsjahr: 1971, Ort der Verleihung: unterschiedlich, Gesamtdotierung: 77.500 EUR

Ernst-Schneider-Preis - Journalistenpreis der deutschen Wirtschaft - Fernsehen - Kategorie Technik
Fördermaßnahme: Hauptpreis
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 540 / 5656
Dotierung:
7.500 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Künstlerisch gestaltete Lupe, Öffentl. Veranstaltung

Ernst-Schneider-Preis der deutschen Industrie- und Handelskammern e. V.
Christian Knull
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
TEL.: 0221 1640-157
FAX: 0221 1640-499
christian.knull [ät] koeln.ihk.de
www.ernst-schneider-preis.de PREIS-WEBSEITE: www.ernst-schneider-preis.de ...
Beschreibung
Der ERNST-SCHNEIDER-PREIS - Journalistenpreis der deutschen Wirtschaft - ist benannt nach dem Unternehmer und Kunstmäzen Ernst Schneider, der von 1963 bis 1969 Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages war. Mit dem Wettbewerb wollen die Industrie- und Handelskammern den Bürgern mehr Wissen über wirtschaftliche und wirtschaftlich-technische Zusammenhänge vermitteln und die Medien ermutigen, neue Schritte bei der Vermittlung von Wirtschaft zu gehen. Ausgezeichnet werden Autoren. Ein FÖRDERPREIS (Weiterbildungsangebote) ist für Nachwuchskräfte bestimmt. Auch LOBENDE ERWÄHNUNGEN sind möglich.
Die Ausschreibung erfolgt für Beiträge, die "...in allgemein verständlicher Weise wirtschaftliches Wissen und die Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge vermitteln und damit einen Beitrag zur Darstellung einer freiheitlichen und sozialen Wirtschaftsordnung leisten." (§ 1 der Satzung)
 
z. B. Dokumentation, Reportage, Feature, monothematisches Magazin, Talkshow
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Eingereicht werden können: Fernsehsendungen, die im Vorjahr in Deutschland ausgestrahlt wurden. Beizufügen sind für jeden Beitrag eine korrekt beschriftete DVD sowie das Einreichungsformular mit den Angaben zur Sendung.

Teilnahmebedingungen:
Eingereicht werden können Fernsehsendungen, die im Vorjahr in Deutschland ausgestrahlt wurden.
Vorschlagsberechtigt sind Anbieter von Fernsehsendungen und Industrie- und Handelskammern in Deutschland.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Industrie- und Handelskammern (IHKs) in der Bundesrepublik Deutschland

Spartenzuordnung
Medien/Publizistik > Fernsehen Hauptsparte 
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