Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk Baden-Württemberg
Gründungsjahr: 1953, Ort der Verleihung: wechselnd (in Baden-Württemberg), Gesamtdotierung: 18.000 EUR
Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk Baden-Württemberg - Förderpreis
Mit den Staatspreisen für das Kunsthandwerk würdigt die Landesregierung Baden-Württemberg das Kunsthandwerk in Baden Württemberg als wesentlichen und unverwechselbaren Teil des kulturellen Lebens, in dem wirtschaftliche und künstlerische Tätigkeit sich berühren. Die Staatspreise werden in einem Wettbewerb vergeben. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden in der Landesausstellung Kunsthandwerk präsentiert.
Die Fachjury hat die Möglichkeit, den Förderpreis zu teilen (zwei Förderpreise à 1.500 Euro)
Bewerbung: Erforderlich im Rahmen eines Wettbewerbes
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Jeder/e Teilnehmer/in soll drei Arbeiten einreichen. Entwurf und Herstellung der eingereichten Arbeiten sollten nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.
Teilnahmebedingungen:
Am Wettbewerb können sich unabhängig schaffende Kunsthandwerker/-innen beteiligen, die ihren Wohnsitz oder Werkstatt/Atelier in Baden-Württemberg haben und in die Handwerksrolle einer Handwerkkammer eingetragen oder als Künstler/in von einer dazu öffentlich autorisierten Institution anerkannt sind.
Die Mitgliedschaft im Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg ersetzt oben genannte Teilnahmeberechtigung. Lehrer/-innen, Dozentinnen und Professorinnen an baden-württembergischen Fachhochschulen und Akademien für Gestaltung sind zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt. Das Wirtschaftsministerium kann auf Vorschlag von Fachleuten oder aufgrund besonderer Leistungen, Kunsthandwerker und kunsthandwerklich Schaffende zur Teilnahme direkt auffordern.