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Sängerpreis der Stadt Bergheim

Gründungsjahr: 1982, Ort der Verleihung: Bergheim, Gesamtdotierung: 8.200 EUR

Sängerpreis der Stadt Bergheim - Sonderpreis Lied
Fördermaßnahme: Sonderpreis
Zielgruppe: Studierende, Studenten deutscher Musikhochschulen
Altersbeschränkung:  28 Jahre
Vergabe: alle 2 Jahre
Reichweite: National
Datenbank-ID: 2140 / 7930
Dotierung:
700 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Stadt Bergheim
Stadtverwaltung
Ille Wollersheim
Bethlehemer Straße 9 – 11
50126 Bergheim
TEL.: (02271) 894 46
ille.wollersheim [ät] bergheim.de
www.bergheim.de
Beschreibung
Der Wettbewerb dient der Entdeckung musikalisch hervorragender Begabungen und der bundesweiten Förderung des Sängernachwuchses. Diese Förderung erfolgt durch die Verleihung von Preisen sowie durch Auftrittsmöglichkeiten im Rahmen von Klassikkonzerten, u. a. in Bergheim selbst.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungsgebühr: 50 EUR | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Die Anmeldung erfolgt durch eine Empfehlung der Hochschule der
Bewerberin/des Bewerbers und der Einsendung des Anmeldeformulars, dem die folgenden Unterlagen beizufügen sind:
- Eine Kopie des Personalausweises
- Ein Foto
- Ein Lebenslauf, in dem insbesondere die musikalische Ausbildung dargestellt wird (ggf. Engagements, Preise, Auszeichnungen, Rezensionen)
- Eine Auflistung des gewählten Repertoires

Die Teilnahmegebühr wird bei definitiver Teilnahme in voller Höhe rückerstattet.

Alle BewerberInnen haben
-sechs Arien aus dem Bereich Oper und Operette
-drei Arien aus dem Bereich Oratorium
-acht Lieder aus verschiedenen Stilepochen
vorzubereiten und zu benennen. Die Jury entscheidet, welche Werke in den Durchgängen vorzutragen sind.

Alle Werke, mit Ausnahme der Arien aus dem Bereich Oratorium, sind auswendig vorzutragen. Das ausgewählte Repertoire ist mit der Anmeldung anzugeben. Die Begleitung durch einen Pianisten eigener
Wahl ist möglich, die Kosten sind von den BewerberInnen selbst zu tragen. Soll die Begleitung durch den vom Veranstalter
gestellten Pianisten erfolgen, so ist dem Begleiter nach Aufforderung das benötigte Notenmaterial rechtzeitig (spätestens 1 Monat vor
Wettbewerbsbeginn) und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Jede staatliche Musikhochschule in Deutschland wird gebeten, ihre zwei besten Studierenden im Fach „Klassischer Gesang“ für den Bergheimer Sängerpreis zu benennen. Die BewerberInnen sollen in einem strengen hochschulinternen Auswahlverfahren ermittelt werden.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Stadt Bergheim

Weitere Beteiligte
Schirmherrschaft: Vorsitzender der Rektorenkonferenz der staatlichen Musikhochschulen in Deutschland Prof. Dr. Martin Pfeffer
Spartenzuordnung
Musik > Gesang Hauptsparte 
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